Inhalt Reiseinformationen: Republik Indien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Indien
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Indien benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und einen internationalen Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Indien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Zudem ist ein Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr in die Republik Indien erforderlich.
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) für die Republik Indien
- Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Indien
- Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Indien
- Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Republik Indien
- Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Indien
- Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Indien
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Indien
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Indien
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Indien
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Indien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Indien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) für die Republik Indien
Es muss eine zusätzliche indische Kfz-Haftpflichtversicherung an den Grenzübergängen der Republik Indien abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in der Republik Indien nicht anerkannt wird.
Inhalt: Republik Indien – Internationale grüne Versicherungskarte für Transitländer (Durchreiseländer)
- Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
- Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
Für einige Transitländer (Durchreiseländer), die Sie auf Ihrer Reise in die Republik Indien durchqueren, kann die internationale grüne Versicherungskarte erforderlich sein. Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Indien beantragt werden. Durch die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer der Versicherungsnachweis erbracht, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland gewährleistet ist.
Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.
Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Indien
Für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr, für einen bestimmten Zeitraum in die Republik Indien, ist eine Bürgschaftserklärung (ein so genannter Carnet de Passage) erforderlich. Das Carnet de Passage, das auch Carnet de Passages en Douanes oder Triptyk bzw. Triptik genannt wird, ist ein internationales Zollpassierscheinheft (Grenzpassierschein / Zolldokument) für die vorübergehende Einfuhr und Verwendung von zugelassenen motorisierten Beförderungsmitteln (Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge) im Ausland.
Ausstellung eines Carnet de Passage von Automobilclubs
Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche den Einfuhrzoll bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:
Tipp für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Indien
Es ist empfehlenswert sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) bei den indischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Indien zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen. So ersparen Sie sich am indischen Grenzübergang gegebenenfalls eine lange Wartezeit.
Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Indien
In der Republik Indien müssen Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) für die Nutzung einiger Schnellstraßen und Brücken bezahlt werden. Am Anfang der Mautstrecke wird ein Mautticket aus einem Automat gezogen. Beim verlassen der Mautstrecke ist der Betrag zu bezahlen, der aus den gefahrenen Streckenkilometern errechnet wurde. An den Mautstationen können Sie die anfallenden Mautgebühren in Bar, mit der indischen Landeswährung INR bezahlen. Für die Zahlung der Mautgebühren werden auch die gängigsten Kreditkarten (z. B. Visa oder Mastercard) akzeptiert.
Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Republik Indien
Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Indien, erfahren Sie auf der folgenden Website in indischer und englischer Sprache:
Toll Information System – National Highways Authority of India.
Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Republik Indien
Für die Republik Indien gibt es keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht. Sicherheitshalber sollte eine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) migeführt werden. Empfohlen wird, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.
Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht
Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um in die Republik Indien einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.
Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Indien
Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in den meisten indischen Bundesstaaten für Kraftfahrzeugführer nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der indischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Indien
Folgende Dinge müssen laut der indischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:
- Warnweste (Es gibt keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Republik Indien).
- Vorsichtshalber sollte mindestens 1 (eine) Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden.
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum),
- ist in einigen indischen Bundesstaaten Pflicht und in anderen indischen Bundesstaaten wird es nur empfohlen,
- 1 (ein) Warndreieck für Kraftfahrzeuge (Kfz) bis 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht,
- 2 (zwei) Warndreiecke für Kraftfahrzeuge (Kfz) über 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht.
Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Indien mit einem Bußgeld rechnen.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Indien
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Indien:
- Feuerlöscher,
- Abschleppseil,
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten),
- Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor.
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Indien
Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, gelten in der Republik Indien verschiedene Promillegrenzen.
- In den meisten indischen Gebieten gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
- Im Unionsterritorium Delhi gilt die 0,3 (null Komma drei) Promillegrenze.
- Im Bundesstaat West-Bengalen gilt die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze.
Die indische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird eine hohe Geldstrafe verhängt und zudem wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. in der Republik Indien zurückgelassen werden.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Indien
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Indien ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem indischen Unfallgegner kommen, müssen Sie damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. In der Republik Indien hat die Kfz-Haftpflichtversicherung zumeist eine relativ niedrige Mindestdeckungssumme, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Tipp: Eine zusätzliche finanzielle Absicherung durch eine Kfz-Vollkaskoversicherung ist bei Reisen ins Ausland grundsätzlich ratsam, um Risiken abzudecken, die von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden. Genauere Informationen über den Abschluss einer kurzfristigen Kfz-Vollkaskoversicherung (Reise-Vollkaskoversicherung / Urlaubskasko-Versicherung) erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Indien
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Indien ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer indischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Indien in das von Ihnen gewünschte Land oder die Verschrottung vom Fahrzeug (Kfz) nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Indien kann sehr hohe Kosten verursachen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Indien
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Indien dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, in der Republik Indien gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr in der Republik Indien, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Bei Kraftfahrzeugen (Kfz) die linksgesteuert werden, muss an der Rückseite des Kraftfahrzeuges (Kfz) ein weißes Schild mit roter Aufschrift "Left hand driver" angebracht sein.
- Wenn nichts anderes durch Verkehrsschilder angezeigt wird, gilt trotz des Linksverkehrs in der Republik Indien die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Sofern in der Republik Indien nicht durch entsprechende Beschilderung verboten, wird in der Regel Außerorts vor dem Überholvorgang eines Kraftfahrzeuges (Kfz) gehupt.
- Wegen heftigen Monsunregens sind die indischen Straßen im Sommer oft überschwemmt und unpassierbar.
- In den meisten Teilen der Republik Indien ist die beste Reisezeit mit Kraftfahrzeugen (Kfz) zwischen Oktober bis März.
- Laut indischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Indien sollte ausnahmslos die indische Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei in der Republik Indien verständigt werden.
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Republik Indien in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi (New Delhi / Naī Dillī / नई दिल्ली / نئی دلی; / ਨਵੀਂ ਦਿੱਲੀ ) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Indien zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Indien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.