Inhalt Reiseinformationen: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Autofahrer benötigen in Großbritannien einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) ist verpflichtend.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in Großbritannien
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in Großbritannien dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Laut britischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- In Kraftfahrzeugen (Kfz) ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Die Benutzung der Autobahnen in Großbritannien sind zum Teil gebührenpflichtig.
- Für das gesamte Stadtzentrum der britischen Hauptstadt London und die angrenzenden Bezirke Kensington und Chelsea ist eine gebührenpflichtige Innenstadtmaut erforderlich.
- Die Innenstadtmaut wird an Werktagen (Montag bis Freitag) von 07:00 (sieben) Uhr bis 18:30 (achtzehn:dreißig) Uhr benötigt.
- Die Einhaltung der Innenstadtmaut wird mit Kamera-Überwachung kontrolliert.
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in Großbritannien die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze.
- Zu beachten ist, dass in Schottland für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze gilt.
- Die Strafe für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, kann in Großbritannien bis zu 7010 (siebentausendzehn) Euro betragen.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sollte ausnahmslos die Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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