• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 1. Februar 2020

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Aktuelle Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland! Genauere Informationen über die aktuellen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Brexit: Übergangsfrist bis zum 31.12.2020

Laut den Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (EU) ändert sich in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 für Reisende aus den EU-Staaten nichts. Die Einreisebestimmungen für EU-Bürger bleiben unverändert bestehen.

Autofahrer benötigen in Großbritannien einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in Großbritannien

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in Großbritannien dringend zu beachten sind:

  • Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt Linksverkehr.
    • Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
    • Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
  • Laut britischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • In Kraftfahrzeugen (Kfz) ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
  • Die Benutzung der Autobahnen in Großbritannien sind zum Teil gebührenpflichtig.
    • Für das gesamte Stadtzentrum der britischen Hauptstadt London und die angrenzenden Bezirke Kensington und Chelsea ist eine gebührenpflichtige Innenstadtmaut erforderlich.
    • Die Innenstadtmaut wird an Werktagen (Montag bis Freitag) von 07:00 (sieben) Uhr bis 18:30 (achtzehn:dreißig) Uhr benötigt.
    • Die Einhaltung der Innenstadtmaut wird mit Kamera-Überwachung kontrolliert.
  • Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in Großbritannien die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze.
    • Zu beachten ist, dass in Schottland für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze gilt.
    • Die Strafe für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, kann in Großbritannien bis zu 7010 (siebentausendzehn) Euro betragen.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sollte ausnahmslos die Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland Verhaltenstipps: Unwetter Verhaltenstipps: Feuer

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Kommentare sind geschlossen.