• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland

Aktuelles Datum: Sonntag, 1. September 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 29. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Bundesrepublik Deutschland

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für Reisende aus Ländern die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, ist ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Hinweis: Grundsätzlich benötigen Bürger der Europäischen Union (EU) (EU-Bürger) für das Reisen mit dem Auto (Pkw) innerhalb der Europäischen Union (EU) nur den nationalen Führerschein sowie den nationalen Fahrzeugschein (die nationale Zulassungsbescheinigung). Für Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) (Nicht-EU-Bürger), ist bei Autoreisen innerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) empfehlenswert.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Internationale grüne Versicherungskarte für die Bundesrepublik Deutschland

Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) empfehlenswert, jedoch keine Pflicht für Reisende aus den EU-Ländern (Kennzeichenabkommen). Reisende aus nicht EU-Ländern sollten die internationale grüne Versicherungskarte mit dem Länderkürzel D mit sich führen, wenn sie in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) reisen.

Inhalt: Bundesrepublik Deutschland – Grüne-Karte-System (Grüne Versicherungskarte)

Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Bundesrepublik Deutschland

Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Kfz-Versicherer mit, welche Transitländer (Durchreiseländer) Sie auf Ihrer Fahrt in die Bundesrepublik Deutschland durchqueren und achten Sie darauf, dass die Transitländer (Durchreiseländer) auf der internationalen grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind.

Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen

Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.

Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Bundesrepublik Deutschland

Die Benutzung des deutschen Straßennetzes ist für Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzfahrzeuge unter 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht gebührenfrei. Zurzeit besteht laut dem deutschen Bundesfernstraßenmautgesetz für Lkw ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht eine Mautpflicht auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen / Bundesfernstraßen.

Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Bundesrepublik Deutschland

Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Bundesrepublik Deutschland, erfahren Sie auf der folgenden Website in deutscher, englischer und 25 (fünfundzwanzig) weiteren Sprachen:

Toll Collect | Lkw-Maut in Deutschland.

Mautgebühren für die Nutzung des Warnowtunnels und des Herrentunnels

Die Nutzung des Warnowtunnels und des Herrentunnels in der Bundesrepublik Deutschland ist für alle Kraftfahrzeugklassen mautpflichtig. Der Warnowtunnel bei Rostock ist ein privat finanziertes Straßenbauprojekt und ist die schnellste Verbindung über Rostock an die Ostseeküste sowie nach Warnemünde. Der Herrentunnel bei Lübeck ist ein sogenanntes Public-Private-Partnership-Projekt (PPP) zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Privatunternehmen "Herrentunnel GmbH & Co. KG". Es ist die schnellste Verbindung zwischen der Lübecker Innenstadt und dem Lübecker Stadtteil Travemünde (Travemünn).

Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem des Warnowtunnels und des Herrentunnels

Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren des Warnowtunnels bei Rostock und des Herrentunnels bei Lübeck, erfahren Sie auf den folgenden Websites:

Website in deutscher und englischer Sprache: Warnowtunnel – Die Abkürzung in Rostock

Website in deutscher Sprache: Herrentunnel Lübeck.

Warnwesten-Pflicht in der Bundesrepublik Deutschland

Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Es gibt keine Vorgaben vom Gesetzgeber, in welchen Situationen die Warnweste getragen werden soll. Der Gesetzgeber setzt sein Vertrauen auf die Eigenverantwortlichkeit des Verkehrsteilnehmers. Empfohlen wird, dass sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht. Bei Verkehrskontrollen toleriert die deutsche Polizei keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Geldbuße verhängt.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Winterreifenpflicht in der Bundesrepublik Deutschland

Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland Winterreifenpflicht bei Reifglätte bzw. Eisglätte, Schneeglätte, Schneematsch und selbstverständlich bei Glatteis. Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen die Winterreifen mindestens 1,6 (eins Komma sechs) Millimeter (mm) Profiltiefe haben. Von deutschen Automobilclubs werden jedoch mindestens 4 (vier) Millimeter (mm) Profiltiefe empfohlen. Die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht bei Reifglätte bzw. Eisglätte, Schneeglätte, Schneematsch sowie Glatteis wird in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Bußgeld bestraft.

Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist in winterlichen Verhältnissen die Verwendung von Schneeketten erlaubt und teilweise in einigen Gegenden auch gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Verkehrsschilder machen auf die Schneekettenpflicht aufmerksam. Für Fahrzeuge (Kfz) mit Schneeketten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) von 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h), die nicht überschritten werden darf.

Wichtig: Die Nutzung von Winterreifen mit Spikes (Reifen mit eingearbeiteten Stiften im Profil) ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Kraftfahrzeugführer die mit Spikesreifen unterwegs sind, müssen ein Bußgeld bezahlen und die Weiterfahrt kann von der deutschen Polizei untersagt werden.

Telefonieren im Auto (Pkw) in der Bundesrepublik Deutschland

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Bundesrepublik Deutschland für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der deutschen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Bundesrepublik Deutschland

Folgende Dinge müssen laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)

Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Bundesrepublik Deutschland

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Bundesrepublik Deutschland:

  • Feuerlöscher
  • Abschleppseil oder Abschleppstange
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox
  • Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
  • Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Bundesrepublik Deutschland

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Bundesrepublik Deutschland die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze. Für Fahranfänger / Führerscheinneulinge während der Führerschein Probezeit von 2 (zwei) Jahren und für alle Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.

Inhalt: Alkohol im Straßenverkehr – Gesetzliche Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland

Geringere Promillegrenze bei Anzeichen von Fahruntauglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Bei einem Verkehrsunfall oder einem Anzeichen von Fahruntauglichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland die strafrechtlich relevante Grenze bei Alkoholkonsum 0,3 (null Komma drei) Promille.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland

Die deutsche Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland sehr wichtig.

Inhalt: Bundesrepublik Deutschland – Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Bundesrepublik Deutschland

Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) maximal 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Achtung: Vor Schulen, verkehrsberuhigten Zonen und einigen Wohngebieten in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Tempolimit von maximal 30 (dreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) erlaubt. In diesen Tempo-30 (dreißig)-Zonen stehen häufig feste wie auch mobile Radargeräte (Blitzer / Radarfallen). Es gibt in deutschen Wohngebieten auch Spielstraßen auf denen nur Schrittgeschwindigkeit (Schritttempo) erlaubt ist, diese sind durch Verkehrsschilder mit spielenden Kindern gekennzeichnet.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) in der Bundesrepublik Deutschland

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts) in der Bundesrepublik Deutschland für

Motorräder (außerorts)

  • Motorräder maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorräder mit Anhänger maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (außerorts)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (außerorts)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (außerorts)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (außerorts)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf deutschen Schnellstraßen und Autobahnen

Höchstgeschwindigkeit auf der deutschen Schnellstraße und Autobahn für

Motorräder (Schnellstraßen und Autobahnen)

  • empfohlene Richtgeschwindigkeit für Motorräder 130 (einhundertdreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorräder mit Anhänger maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (Schnellstraßen und Autobahnen)

  • empfohlene Richtgeschwindigkeit für Personenkraftwagen (Pkw) 130 (einhundertdreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (Schnellstraßen und Autobahnen)

  • empfohlene Richtgeschwindigkeit für Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht 130 (einhundertdreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (Schnellstraßen und Autobahnen)

  • empfohlene Richtgeschwindigkeit für Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht 130 (einhundertdreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bzw. maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) mit einer Tempo 100 (einhundert)-Plakette oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (Schnellstraßen und Autobahnen)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Tempo 100 (einhundert)-Plakette für Anhänger und Wohnmobile in der Bundesrepublik Deutschland

Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt werden und die kostenpflichtige technische Überprüfung bestanden wird, erhält man eine Tempo-100 (einhundert)-Genehmigung für Anhänger und Wohnmobile. Die technische Überprüfung kann z. B. vom deutschen "Technischen Überwachungsverein (TÜV)", dem "Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (DEKRA e.V.)" oder von der "Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)" durchgeführt werden. Mit der erforderlichen Tempo-100 (einhundert)-Genehmigung erhält man dann bei der deutschen Kfz-Zulassungsbehörde die Tempo 100 (einhundert)-Plakette. Mit der sichtbar am Anhänger oder am Wohnmobil angebrachten Tempo 100 (einhundert)-Plakette ist es dann erlaubt, außerorts statt mit maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) mit bis zu maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) auf deutschen Schnellstraßen und Autobahnen zu fahren.

Tempolimit bei eingeschränkter Sichtweite von weniger als 50 (fünfzig) Meter

Wenn durch schlechte Wetterverhältnisse, wie zum Beispiel durch Regen, Nebel oder Schneefall, die Sichtweite eingeschränkt wird und weniger als 50 (fünfzig) Meter beträgt, gilt laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Tempolimit von maximal 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h). Bei Nebel mit einer eingeschränkten Sichtweite unter 50 (fünfzig) Meter ist das genannte Tempolimit einzuhalten und zudem muss die Kfz-Nebelschlussleuchte (Kfz-Zusatzleuchte), das sich hinten am Kraftfahrzeug bzw. hinten am Anhänger bei den Heckleuchten (Rückleuchten) befindet, eingeschaltet werden.

Hinweis für ausländische Fahrer ohne deutschen Wohnsitz

Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Bundesrepublik Deutschland ausländische Fahrer ohne deutschen Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.

Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bei Staubildung in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Fahrzeuge (Kfz) bei einer Staubildung auf einer Richtungsfahrbahn (Fahrbahn die nur in eine festgelegte Richtung führt) mit mindestens zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse soll den Einsatzfahrzeugen (Polizei / Feuerwehr / Rettungsdienste) die Durchfahrt zur Einsatzstelle (z. B. zur Unfallstelle) ermöglichen.

Inhalt: Bundesrepublik Deutschland – Staubildung auf einer Richtungsfahrbahn

Rettungsgasse bilden auf einer Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrstreifen

Um eine Rettungsgasse auf einer Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrstreifen zu bilden, müssen Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur sich weit links zur Fahrbahn einordnen und Verkehrsteilnehmer auf der rechten Fahrspur müssen sich weit rechts zur Fahrbahn einordnen. Dadurch bildet sich in der Mitte der Fahrbahnen eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge.

Rettungsgasse bilden auf einer Richtungsfahrbahn mit mehreren Fahrstreifen

Für die Bildung einer Rettungsgasse auf einer Richtungsfahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur weit links zur Fahrbahn einordnen und die Verkehrsteilnehmer auf den anderen Fahrspuren müssen sich weit rechts zur Fahrbahn einordnen. Zwischen der äussersten linken und der daneben liegenden rechten Fahrspur entsteht dadurch eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge.

Hinweis zur Bildung einer Rettungsgasse auf deutschen Schnellstraßen und Autobahnen

Bei der Bildung einer Rettungsgasse auf deutschen Schnellstraßen und Autobahnen darf auch der Standstreifen oder Pannenstreifen (Seitenstreifen), der normalerweise nicht befahren werden darf, genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur die Hälfte des Fahrzeugs (Kfz) in den Standstreifen oder Pannenstreifen (Seitenstreifen) hineinragen darf.

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Bundesrepublik Deutschland

Bei der Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Bundesrepublik Deutschland beachtet werden.

  • Kinder bis 3 (drei) Jahren dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) entgegen der Fahrtrichtung nur mit einem nach hinten gerichteten und der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz und deaktiviertem Beifahrerairbag mitgenommen werden
  • Kinder ab 3 (drei) bis 12 (zwölf) Jahren oder Kinder mit einer Körpergröße kleiner als 1,50 (eineinhalb) Meter (m), dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) und den Rücksitzen nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
  • Kinder unter 7 (sieben) Jahren dürfen auf einem Motorrad nur in einem speziellen Kindersitz mit Festhaltemöglichkeit und Fußstützen sowie einem Kinder-Motorradhelm mitgenommen werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen vom Motorrad eindringen können (z. B. durch Radverkleidungen). Kinder (unabhängig vom Alter) dürfen nicht auf dem Schoß einer Person oder auf dem Tank vom Motorrad mitfahren.

Die Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern wird in der Bundesrepublik Deutschland streng geahndet und mit einem Bußgeld bestraft.

Umweltzonen (Niedrig-Emissions-Gebiete) in der Bundesrepublik Deutschland

In vielen deutschen Städten sind sogenannte Umweltzonen (Niedrig-Emissions-Gebiete) in denen vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz) nur mit einer gültigen Umweltplakette (Feinstaubplakette) in die Innenstadt (Stadtzentrum) einfahren dürfen. Diese Umweltzonen sind vor allem in deutschen Städten mit hohem Verkehrsaufkommen (Ballungsgebieten) eingerichtet, um die Schadstoffbelastung durch Kraftfahrzeuge (Kfz) zu reduzieren.

Inhalt: Bundesrepublik Deutschland – Umweltzonen (Niedrig-Emissions-Gebiete)

Vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz) benötigen eine deutsche Umweltplakette (Feinstaubplakette)

Durch eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) für vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz), die sichtbar an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs (Kfz) angebracht sein muss, ist das einfahren in die deutschen Umweltzonen erlaubt. Die Umweltplakette (Feinstaubplakette) gibt es in den Farben grün, gelb oder rot, eine blaue Plakette soll demnächst für bestimmte abgegrenzte Regionen der Bundesrepublik Deutschland hinzukommen. Vor der Einfahrt in eine deutsche Umweltzone wird durch ein Umweltzone-Verkehrsschild mit der Farbangabe der Umweltplakette (Feinstaubplakette) darauf hingewiesen, welche Kraftfahrzeuge (Kfz) in das abgegrenzte Gebiet (Umweltzone) einfahren dürfen. Dies ist auch für im Ausland zugelassene vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz) gültig. Wer ohne eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) mit der richtigen Farbe in die Umweltzone einfährt, muss ein Bußgeld bezahlen und die Umweltzone umgehend verlassen.

Wo erhält man die deutsche Umweltplakette (Feinstaubplakette)

Die Umweltplakette (Feinstaubplakette) erhält man u. a. bei der deutschen Kfz-Zulassungsbehörde, dem deutschen "Technischen Überwachungsverein (TÜV)", dem "Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (DEKRA e.V.)" oder der "Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)". Durch die Angaben der Euro-Abgasnorm sowie der Art des Motors (z. B. Benziner, Diesel, Kfz-Elektromotor) im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief wird die Zuordnung der Feinstaubplaketten-Farbe bestimmt.

Kategorien der deutschen Umweltplaketten (Feinstaubplaketten) nach den Schadstoffgruppen

Folgend sind die Kategorien der deutschen Umweltplaketten (Feinstaubplaketten) für vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz) nach den Schadstoffgruppen und den zugehörigen Farben aufgelistet:

Schadstoffgruppe 1 (eins)

  • keine Zuteilung einer Feinstaubplakette für ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Kfz) mit
    • Benzinmotor ohne einen geregelten Katalysator (G-Kat) und
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 1 (eins) (Euro 1 (eins)) ohne Partikelfilter sowie
    • Dieselmotor ohne eine Euro-Abgasnorm.

Schadstoffgruppe 2 (zwei)

  • Zuteilung einer roten Feinstaubplakette für ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Kfz) mit
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 1 (eins) (Euro 1 (eins)) mit Partikelfilter und
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 2 (zwei) (Euro 2 (zwei)).

Schadstoffgruppe 3 (drei)

  • Zuteilung einer gelben Feinstaubplakette für ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Kfz) mit
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 2 (zwei) (Euro 2 (zwei)) mit Partikelfilter und
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 3 (drei) (Euro 3 (drei)).

Schadstoffgruppe 4 (vier)

  • Zuteilung einer grünen Feinstaubplakette für ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Kfz) mit
    • Benzinmotor nach der Euro-Abgasnorm 4 (vier) (Euro 4 (vier)) oder einer höheren Euro-Abgasnorm und
    • Dieselmotor nach der Euro-Abgasnorm 3 (drei) (Euro 3 (drei)) mit Partikelfilter oder einer höheren Euro-Abgasnorm.

Ausnahmen vom Fahrverbot in deutschen Umweltzonen

Es gibt auch Ausnahmen für vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz) die ohne eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) in den deutschen Umweltzonen fahren dürfen. Ausgenommen vom Fahrverbot in Umweltzonen und den Feinstaubregelungen sind unter anderem:

  • Forst- und Landwirtschaftliche Zugmaschinen (bspw. Traktoren).
  • Historische Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen oder 07 (null siebener)-Kennzeichen).
    • Im Ausland zugelassene Historische Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen ähnliche Anforderungen erfüllen.
  • Kraftfahrzeuge (Kfz) von schwerbehinderten Personen (z. B. Blinde oder schwer gehbehinderte Personen) mit Schwerbehindertenausweis.

Hinweis: Im Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen aG, H oder Bl eingetragen sein.

Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten (Stadtzentren)

Einige Städte in der Bundesrepublik Deutschland können die von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen Luftschadstoff-Emissionen nicht einhalten. Um das Problem der hohen Luftschadstoffbelastung in den Griff zu bekommen und zu reduzieren, wird in den betroffenen deutschen Gemeinden darüber diskutiert, ob ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in den Innenstädten (Stadtzentren) sinnvoll ist. Zur Zeit haben die folgenden deutschen Städte ein Dieselfahrverbot beschlossen bzw. angekündigt.

Inhalt: Bundesrepublik Deutschland – Dieselfahrverbot in deutschen Innenstädten

Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat und Bundesland)

In Hamburg (Freie und Hansestadt Hamburg – Stadtstaat und Bundesland) gilt seit dem 31. (einunddreißigsten) Mai 2018 (zweitausendachtzehn) auf bestimmten Straßen ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge. Das Dieselfahrverbot betrifft die Stresemannstraße und die Max-Brauer-Allee. Für Lkw mit Dieselmotoren, die die Euro-Abgasnorm 6 (sechs) (Euro 6 (sechs)) nicht erfüllen, ist die Stresemannstraße zwischen dem Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp (zirka 1,6 (eins Komma sechs) Kilometer (km)) gesperrt. Für Pkw und Lkw mit Dieselmotoren, die die Euro-Abgasnorm 6 (sechs) (Euro 6 (sechs)) nicht erfüllen, ist die Max-Brauer-Allee zwischen der Chemnitzstraße, Gerichtstraße und Julius-Leber-Straße (zirka 600 (sechshundert) Meter) gesperrt. Im Ausland zugelassene Dieselfahrzeuge ohne die Euro-Abgasnorm 6 (sechs) (Euro 6 (sechs)) sind ebenfalls vom Dieselfahrverbot betroffen. Die Missachtung der Dieselfahrverbote wird in der Hansestadt Hamburg mit einem Bußgeld bestraft.

Stuttgart (Landeshauptstadt von Baden-Württemberg)

Die Stadt Stuttgart (Landeshauptstadt von Baden-Württemberg) hat beschlossen, dass ab Januar 2019 (zweitausendneunzehn) sämtliche Dieselfahrzeuge mit den Euro-Abgasnormen 1 (eins) bis 4 (vier) (Euro 1 (eins) bis Euro 4 (vier)) nicht mehr in das Stuttgarter Stadtgebiet einfahren dürfen. Ausnahmen soll es z. B. für Dieselfahrzeuge von Handwerkern geben. Das Fahrverbot gilt ab Januar 2019 (zweitausendneunzehn) auch für Dieselfahrzeuge die im Ausland zugelassen sind und die erforderliche Euro-Abgasnorm nicht erfüllen. Die Nichtbeachtung des Dieselfahrverbots ab Januar 2019 (zweitausendneunzehn) im Stadtgebiet Stuttgart wird mit einem Bußgeld geahndet.

In Zukunft werden wahrscheinlich noch weitere deutsche Städte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge beschließen.

Fahrerlaubnis-Punktesystem in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Fahrerlaubnis-Punktesystem für alle Verkehrsteilnehmer. Verkehrsverstöße von Verkehrsteilnehmern werden in einer Verkehrssünderkartei im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg (Stadt im Bundesland Schleswig-Holsteins) erfasst und gespeichert. Je nach Verkehrsdelikt gibt es unterschiedliche Strafpunkte, die nach festgelegten Zeiträumen (Tilgungsfristen) verfallen. Zu den Verkehrsteilnehmern gehören außer den Kraftfahrzeugführern auch Fußgänger und Radfahrer. Ab dem Alter von 12 (zwölf) Jahren kann man in Deutschland schon Strafpunkte, z. B. für das Missachten einer roten Ampel, erhalten. Das deutsche Fahrerlaubnis-Punktesystem sieht vor, dass beim erreichen von 8 (acht) Punkten der Führerschein entzogen wird bzw. bei Personen die noch keinen Führerschein besitzen, die Zulassung zur Führerscheinprüfung verweigert wird. Bei gewissen Verkehrsverstößen wird außerdem ein Fahrverbot für einen festgelegten Zeitraum (bspw. für einen 1 (einen) Monat) verhängt. Zudem wird ein Verkehrsdelikt auch immer mit einem Bußgeld geahndet.

Das deutsche Fahrerlaubnis-Punktesystem gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer

Die gesetzlichen Regelungen des deutschen Fahrerlaubnis-Punktesystems gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer ohne deutschen Wohnsitz. Die Strafpunkte von ausländischen Verkehrsteilnehmern ohne deutschen Wohnsitz werden ebenfalls in der Verkehrssünderkartei im deutschen Verkehrszentralregister gespeichert. Genauso wie deutsche Verkehrsteilnehmer können auch ausländische Verkehrsteilnehmer ohne deutschen Wohnsitz mit einem Fahrverbot innerhalb Deutschlands bestraft werden.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Bundesrepublik Deutschland

Empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Bundesrepublik Deutschland ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer deutschen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Bundesrepublik Deutschland, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Bundesrepublik Deutschland kann hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Bundesrepublik Deutschland

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Bundesrepublik Deutschland dringend zu beachten sind:

  • Motorräder müssen in der Bundesrepublik Deutschland ganztägig mit Abblendlicht fahren.
  • Auf den deutschen Autobahnen ist das Liegenbleiben (Stehenbleiben) wegen Benzinmangels strafbar.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  • In der Bundesrepublik Deutschland gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Laut deutscher Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), insbesondere an Fahrzeugen (Kfz) die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Radarwarngeräte und Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind in der Bundesrepublik Deutschland verboten und werden von der deutschen Polizei bzw. von den deutschen Zollbehörden beschlagnahmt und gegen den Besitzer wird eine Anzeige erhoben werden. Zudem wird das Vergehen mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Schulbusse mit Warnblinker die sich einer Haltestelle nähern, dürfen auf zweispurigen Straßen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht überholt werden. Wenn der Schulbus steht, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur im Schritttempo (Schrittgeschwindigkeit) überholen. Fahrzeuge (Kfz) des Gegenverkehrs dürfen ebenfalls nur im Schritttempo (Schrittgeschwindigkeit) am Schulbus vorbeifahren. Das dient zur Sicherheit der ein- und aussteigenden Kinder, die plötzlich auf die Straße laufen könnten. Zuwiderhandlungen werden in der Bundesrepublik Deutschland mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft.
  • Bei einigen deutschen Ampelanlagen ist neben dem Lichtzeichen Rot ein Blechschild mit einem grünen Pfeil nach rechts auf schwarzem Grund angebracht. Damit wird angezeigt, dass bei roter Ampelschaltung für die Geradeaus-Richtung ein abbiegen nach rechts unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Die Kraftfahrzeugführer die nach rechts abbiegen möchten, müssen sich folgendermaßen an der Ampelkreuzung mit grünem Pfeil nach rechts verhalten:
    • Das Abbiegen nach rechts ist nur von der rechten Fahrspur (Fahrstreifen / Fahrbahnseite) aus erlaubt.
    • Für mindestens drei Sekunden muss an der Haltelinie angehalten werden.
    • Durch das Rechtsabbiegen darf für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahrensituation entstehen.
      • Insbesondere müssen Fußgänger und Fahrradfahrer sorgfältig beachtet werden.
    • Der momentan herrschende Verkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung ist dringend zu beachten und darf durch das Rechtsabbiegen nicht behindert werden.
      • Die Verkehrssituation muss das Rechtsabbiegen ohne Gefahr zulassen, tut es das nicht, muss der Kraftfahrzeugführer an der Haltelinie warten bis die Ampel auf grün schaltet.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

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