Inhalt Reiseinformationen: Volksrepublik China
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Volksrepublik China
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Volksrepublik China benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer eine Sondergenehmigung zur Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) für touristische Zwecke, den Fahrzeugschein sowie einen gültigen nationalen Führerschein mit einer beglaubigten Übersetzung in die chinesische oder englische Sprache. Empfehlenswert für die Volksrepublik China ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein.
Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Volksrepublik China eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China und der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis bei den chinesischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Volksrepublik China zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Sondergenehmigung zur Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China für touristische Zwecke
- Hinterlegung einer Kaution für das Fahrzeug (Kfz) in der Volksrepublik China
- Erlangung der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis
- Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Volksrepublik China
- Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Volksrepublik China
- Warnwesten-Pflicht in der Volksrepublik China
- Telefonieren im Auto (Pkw) in der Volksrepublik China
- Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Volksrepublik China
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Volksrepublik China
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Volksrepublik China
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Volksrepublik China
- Fahrverbote oder Verkehrsbeschränkungen in chinesischen Großstädten
- Fahrerlaubnis-Punktesystem in der Volksrepublik China
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Volksrepublik China
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Volksrepublik China
- Neue verschärfte chinesische Verkehrsregeln
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Volksrepublik China
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Volksrepublik China
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Sondergenehmigung zur Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China für touristische Zwecke
Die Beschaffung der Sondergenehmigung zur Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China für touristische Zwecke ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Am Genehmigungsverfahren für die Sondergenehmigung sind die folgenden chinesischen Behörden beteiligt:
- China National Tourism Administration (Chinas Nationale Tourismusbehörde)
- Ministry of Public Security – China (Chinesisches Ministerium für Öffentliche Sicherheit)
- People's Liberation Army General Staff Department (Generalstabsabteilung der Volksbefreiungsarmee)
- General Administration of Customs of the People's Republic of China (Generaldirektion der Zollverwaltung der Volksrepublik China)
CITS – China International Travel Service, Head Office
In der Regel wird die Sondergenehmigung zur Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China nur an Reisegruppen mit mindestens zwei Kraftfahrzeugen (Kfz) vergeben. Reisenden mit einem Fahrzeug (Kfz) wird meistens keine Genehmigung zur Einreise erteilt. Der Zeitplan der organisierten Tour sowie die Reiseroute müssen angegeben werden und zudem muss immer ein chinesischer Reiseführer bei den Touren durch die Volksrepublik China anwesend sein. Am befristeten chinesischen Kfz-Kennzeichen, das am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht werden muss, wird u. a. eine Fotokopie der genehmigten Reiseroute angebracht. Auf diese Weise können chinesische Beamte oder die chinesische Polizei feststellen, ob die genehmigte Reiseroute verlassen wurde. Eine Abweichung von der erlaubten Reiseroute gilt als Verkehrsdelikt und wird in der chinesischen Volksrepublik streng geahndet.
Hinterlegung einer Kaution für das Fahrzeug (Kfz) in der Volksrepublik China
Für das Fahrzeug (Kfz) muss bei der Einreise in die Volksrepublik China eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution entspricht den chinesischen Einfuhrabgaben für das Fahrzeug (Kfz). Der chinesische Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer des Fahrzeugs (Kfz) ergeben zusammen die Einfuhrabgaben. Bei der Ausfuhr des Fahrzeugs (Kfz), das rechtzeitig erfolgen muss, erhält man die hinterlegte Kaution vom chinesischen Zollamt wieder zurück. Mit einer Bearbeitungsgebühr für die zollamtliche Abwicklung muss gerechnet werden.
Erlangung der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis
Zur Erlangung der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis muss ein Antrag gestellt werden und eine theoretische Führerscheinprüfung und/oder eine praktische Fahrprüfung ist zu bestehen. Im folgenden erhalten Sie einige nützliche Informationen über die Beantragung der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis, die theoretische Führerscheinprüfung, die praktische Fahrprüfung und die Konsequenzen des Führens von Kraftfahrzeugen (Kfz) ohne eine chinesische Fahrerlaubnis.
Inhalt: Volksrepublik China – zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis
- Beantragung einer zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis
- Theoretische Führerscheinprüfung für die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis
- Praktische Fahrprüfung für die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) ohne eine chinesische Fahrerlaubnis gilt als Straftat
Beantragung einer zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis
Die Beantragung einer zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis ist notwendig und muss bei der örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Folgend sind die erforderlichen Dokumente für die Beantragung einer zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis aufgelistet:
- Einladungsschreiben (Invitation Letter for Tourist) oder
- andere amtliche Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die erlaubte Aufenthaltsdauer bestätigen,
- eine in der Volksrepublik China ausgestellte ärztliche Bescheinigung zur Fahrtauglichkeit,
- gültiger nationaler Führerschein oder
- gültiger internationaler Führerschein,
- 2 (zwei) Passfotos und
- das erforderliche ausgefüllte Antragsformular für die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis.
Die Gültigkeitsdauer der zeitweiligen (temporären) chinesischen Fahrerlaubnis gilt nach Erhalt nur bis zum Ablauf des Einreisevisums oder für maximal 3 (drei) Monate ab Ausstellungsdatum.
Theoretische Führerscheinprüfung für die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis
Personen die ihren nationalen Führerschein über 3 (drei) Jahre besitzen, müssen in der Regel nur eine theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Die theoretische Führerscheinprüfung wird in mehreren Sprachen angeboten, u. a. auch in deutscher oder englischer Sprache und umfasst über 900 (neunhundert) Prüfungsfragen, von denen 100 (einhundert) in der theoretischen Führerscheinprüfung abgefragt werden. Die 100 (einhundert) Prüfungsfragen müssen innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Minuten beantwortet werden. Die Prüfung ist mit mindestens 90 (neunzig) erreichten Punkten bestanden. Die Prüfungsfragen setzen sich wie folgt zusammen:
- 40 (vierzig) Prüfungsfragen sind mit "richtig" oder "falsch" zu beantworten,
- die restlichen 60 (sechzig) Prüfungsfragen sind Mehrfachauswahlfragen (Multiple Choice / Antwort-Wahl-Verfahren), überwiegend mit vier Auswahlmöglichkeiten.
Vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit (Ministry of Public Security) werden die Prüfungsfragen nicht veröffentlicht, um zu verhindern, dass die Fahrschüler sich nicht nur die Antworten auf die Prüfungsfragen merken. Die chinesische Regierung möchte damit erreichen, dass die Fahrschüler die chinesischen Verkehrsregeln erlernen und die Absicht der Verkehrsregeln auch verstehen. Auf der folgenden Website kann man sich auf die theoretische Führerscheinprüfung vorbereiten. Die Fragen entsprechen nicht zu 100 (einhundert) % den original chinesischen Prüfungsfragen, eignen sich aber trotzdem gut, um sich auf die theoretische Führerscheinprüfung in der Volksrepublik China vorzubereiten.
Chinese Driving Test (Chinesische Fahrprüfung)
Nach der bestandenen theoretischen Führerscheinprüfung und der Zahlung der anfallenden Gebühr, erhält man die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis.
Praktische Fahrprüfung für die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis
Personen die ihren nationalen Führerschein noch nicht über 3 (drei) Jahre besitzen, müssen eine theoretische Führerscheinprüfung und eine praktische Fahrprüfung bestehen. Nachdem die theoretische Führerscheinprüfung bestanden wurde, folgt eine zirka zweistündige praktische Fahrprüfung. Wenn die praktische Fahrprüfung ebenfalls erfolgreich abgeschlossen und die anfallenden Gebühren der theoretischen Führerscheinprüfung sowie der praktischen Fahrprüfung entrichtet wurden, erhält man die zeitweilige (temporäre) chinesische Fahrerlaubnis.
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) ohne eine chinesische Fahrerlaubnis gilt als Straftat
Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) ohne eine chinesische Fahrerlaubnis gilt als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und ist eine Straftat. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, durch das Fahren ohne eine chinesische Fahrerlaubnis, wird mit einem hohen Bußgeld und/oder der Ausweisung sowie einem Wiedereinreiseverbot in die Volksrepublik China bestraft. Darüber hinaus kann u. U. auch das Kraftfahrzeug (Kfz) von den chinesischen Behörden konfisziert (beschlagnahmt) werden.
Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Volksrepublik China
Es muss eine zusätzliche chinesische Kfz-Haftpflichtversicherung an den Grenzübergängen der Volksrepublik China abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in der Volksrepublik China nicht anerkannt wird. Derzeit liegen uns keine Informationen vor, ob der Abschluss der erforderlichen chinesischen Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgen kann.
Inhalt: Volksrepublik China – Internationale grüne Versicherungskarte für Transitländer (Durchreiseländer)
- Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
- Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
Für einige Transitländer (Durchreiseländer), die Sie auf Ihrer Reise in die Volksrepublik China durchqueren, kann die internationale grüne Versicherungskarte erforderlich sein. Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Volksrepublik China beantragt werden. Durch die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer der Versicherungsnachweis erbracht, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland gewährleistet ist.
Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.
Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Volksrepublik China
Der Großteil der Autobahnen (Expressway network of China) und manche Nationalstraßen (National Trunk Highway System of China) sind in der Volksrepublik China mautpflichtig. Die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) müssen am Mautschalter meistens in Bar bezahlt werden. Elektronische Bezahlsysteme (China Electronic Toll Collection (ETC)) gibt es zur Zeit nur in einigen chinesischen Provinzen (z. B. Provinz Guangdong) und rund um die chinesischen Großstädte (bspw. Beijing (Peking), Shanghai). Die Höhe der Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) pro Kilometer beträgt zirka 0,5 (null Komma fünf) RMB, das entspricht dem Gegenwert von ungefähr 6 (sechs) bis 7 (sieben) Eurocent.
Mautgebühren für die Nutzung von Tunnel und Brücken in der Volksrepublik China
Die Nutzung von einigen Tunnel und Brücken in der Volksrepublik China ist für alle Kraftfahrzeugklassen mautpflichtig. Die Mautgebühren sind unterschiedlich hoch und müssen in der Regel in Bar bezahlt werden. Unter anderem müssen Mautgebühren bei der Nutzung folgender Brücken bezahlt werden:
- Donghai Daqiao Seebrücke (Donghai Bridge) – 6 (sechs) Fahrspuren | Länge: 32,5 (zweiunddreißig Komma fünf) Kilometer | Breite: 31,5 (einunddreißig Komma fünf) Meter
- verbindet den Tiefwasserhafen Yangshan (Yangshan Island) mit Shanghai (Stadtbezirks Pudong)
- Die Hangzhou Wan Daqiao Meeresbrücke (Hangzhou Bay Bridge) – Länge: 36 (sechsunddreißig) Kilometer
- Mautgebühr: 80 (achtzig) RMB
- verkürzt die Strecke zwischen Ningbo (Küstenstadt in der Provinz Zhejiang) und Shanghai
- Danyang-Kunshan Bridge – Länge: 164,8 (einhundertvierundsechzig Komma acht) Kilometer
- Mautgebühr: 50 (fünfzig) RMB
- die weltweit längste Brücke liegt am "Yangtze River Delta" in der Provinz Jiangsu
Warnwesten-Pflicht in der Volksrepublik China
Es besteht in der Volksrepublik China eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Volksrepublik China eine Geldbuße verhängt. Die chinesische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.
Telefonieren im Auto (Pkw) in der Volksrepublik China
Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Volksrepublik China für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der chinesischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Volksrepublik China
Folgende Dinge müssen laut der chinesischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:
- Warnweste
- Warndreieck
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Volksrepublik China mit einem Bußgeld rechnen.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Volksrepublik China
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Volksrepublik China:
- Feuerlöscher
- Abschleppseil oder Abschleppstange
- Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
- Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Volksrepublik China
In der Volksrepublik China gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist strikt verboten und die Strafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss kann in der Volksrepublik China drastisch ausfallen. In den meisten Fällen wird auch das Kraftfahrzeug (Kfz) konfisziert (beschlagnahmt).
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Volksrepublik China
Die chinesische Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Volksrepublik China sehr wichtig.
Inhalt: Volksrepublik China – Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Volksrepublik China
- Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) in der Volksrepublik China
- Geschwindigkeitsbegrenzungen auf chinesischen Schnellstraßen und Autobahnen (Expressway network of China)
- Hinweis für ausländische Fahrer ohne chinesischen Wohnsitz
Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Volksrepublik China
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) in der Volksrepublik China
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts) in der Volksrepublik China für
Motorräder (außerorts)
- Motorräder maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Personenkraftwagen (Pkw) (außerorts)
- Personenkraftwagen (Pkw) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Wohnmobile (außerorts)
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Nutzfahrzeuge (außerorts)
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Lastkraftwagen (Lkw) (außerorts)
- Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf chinesischen Schnellstraßen und Autobahnen (Expressway network of China)
Höchstgeschwindigkeit auf der chinesischen Schnellstraße und Autobahn (Expressway network of China) für
Motorräder (Schnellstraßen und Autobahnen)
- Motorräder maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Personenkraftwagen (Pkw) (Schnellstraßen und Autobahnen)
- Personenkraftwagen (Pkw) maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Wohnmobile (Schnellstraßen und Autobahnen)
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Nutzfahrzeuge (Schnellstraßen und Autobahnen)
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Lastkraftwagen (Lkw) (Schnellstraßen und Autobahnen)
- Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Hinweis für ausländische Fahrer ohne chinesischen Wohnsitz
Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Volksrepublik China ausländische Fahrer ohne chinesischen Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Volksrepublik China
Es gibt für die Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) keine genauen Angaben über die chinesischen gesetzlichen Vorschriften. Empfehlenswert sind jedoch die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Volksrepublik China:
- Kinder bis 3 (drei) Jahren sollten in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) entgegen der Fahrtrichtung nur mit einem nach hinten gerichteten und der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz und deaktiviertem Beifahrerairbag mitgenommen werden
- Kinder ab 3 (drei) bis 7 (sieben) Jahren oder Kinder mit einer Körpergröße kleiner als 1,50 (eineinhalb) m, sollten in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) und den Rücksitzen nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Kinder ab 7 (sieben) bis 12 (zwölf) Jahren oder Kinder mit einer Körpergröße kleiner als 1,50 (eineinhalb) m, sollten in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf den Rücksitzen entweder mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt oder mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Kinder unter 7 (sieben) Jahren sollten auf einem Motorrad nur in einem speziellen Kindersitz mit Festhaltemöglichkeit und Fußstützen sowie einem Kinder-Motorradhelm mitgenommen werden. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen vom Motorrad eindringen können (z. B. durch Radverkleidungen). Kinder (unabhängig vom Alter) sollten nicht auf dem Schoß einer Person oder auf dem Tank vom Motorrad mitfahren.
Fahrverbote oder Verkehrsbeschränkungen in chinesischen Großstädten
Wenn die Luftverschmutzung zu hoch ist, können in einigen chinesischen Großstädten Fahrverbote oder Verkehrsbeschränkungen gelten, die unbedingt beachtet werden müssen. Durch Beschilderungen werden die Kraftfahrzeugbesitzer auf das Fahrverbot oder die Verkehrsbeschränkung aufmerksam gemacht.
Fahrerlaubnis-Punktesystem in der Volksrepublik China
In der Volksrepublik China besteht ein Fahrerlaubnis-Punktesystem für alle Verkehrsteilnehmer. Verkehrsverstöße von Verkehrsteilnehmern werden in einer Verkehrssünderkartei im chinesischen Verkehrszentralregister erfasst und gespeichert. Je nach Verkehrsdelikt gibt es unterschiedliche Strafpunkte, die nach festgelegten Zeiträumen (Tilgungsfristen) verfallen. Das chinesische Fahrerlaubnis-Punktesystem sieht vor, dass beim erreichen von 12 (zwölf) Punkten der Führerschein entzogen wird. Bei gewissen Verkehrsverstößen kann außerdem ein Fahrverbot für einen festgelegten Zeitraum (bspw. für einen 1 (einen) Monat) verhängt werden. Zudem wird ein Verkehrsdelikt in der Volksrepublik China immer mit einem Bußgeld geahndet.
Das chinesische Fahrerlaubnis-Punktesystem gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer
Die gesetzlichen Regelungen des chinesischen Fahrerlaubnis-Punktesystems gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer ohne chinesischen Wohnsitz. Die Strafpunkte von ausländischen Verkehrsteilnehmern ohne chinesischen Wohnsitz werden ebenfalls in der Verkehrssünderkartei im chinesischen Verkehrszentralregister gespeichert. Genauso wie chinesische Verkehrsteilnehmer können auch ausländische Verkehrsteilnehmer ohne chinesischen Wohnsitz mit einem Fahrverbot innerhalb der Volksrepublik China bestraft werden.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Volksrepublik China
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Volksrepublik China ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbstverschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem chinesischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die chinesische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Volksrepublik China
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Volksrepublik China ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer chinesischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Volksrepublik China, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Volksrepublik China kann sehr hohe Kosten verursachen.
Neue verschärfte chinesische Verkehrsregeln
Laut den neuen verschärften chinesischen Verkehrsregeln, die von 38 (achtunddreißig) auf über 50 (fünfzig) strafbare Verkehrsverstöße erhöht wurde, wird schon das ignorieren einer gelben Ampel verwarnt. Vorher war nur das Überfahren von einer roten Ampel strafbar. Auch die Strafen haben sich erhöht, früher gab es für die Missachtung einer roten Ampel 3 (drei) Strafpunkte und heute gibt es 6 (sechs) Strafpunkte und obendrauf natürlich noch ein saftiges Bußgeld. Das Rauchen am Steuer ist nach den neuen Verkehrsregeln ebenfalls verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Fahranfänger / Führerscheinneulinge mit einer Fahrpraxis von weniger als 1 (einem) Jahr, dürfen auf den chinesischen Schnellstraßen und Autobahnen nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers mit mindestens einer 3 (drei) jährigen Fahrerfahrung fahren. Bislang ignorierten die chinesischen Kraftfahrzeugführer fast alle Verkehrsregeln, durch die neuen verschärften Verkehrsregeln und härterem durchgreifen der chinesischen Polizei, möchte die Regierung der Volksrepublik China die Anzahl der Autounfälle (Verkehrsunfälle) reduzieren
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Volksrepublik China
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Volksrepublik China dringend zu beachten sind:
- In der Volksrepublik China gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Laut chinesischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei offensichtlichen Krankheitssymptomen ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges (Kfz) verboten und strafbar.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Volksrepublik China muss die chinesische Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) muss ausnahmslos die örtliche Polizei in der Volksrepublik China verständigt werden.
- Die chinesische Polizei darf bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) das Kraftfahrzeug (Kfz) konfiszieren (beschlagnahmen).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Volksrepublik China in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Beijing (Běijīng / Peking / 北京) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Volksrepublik China zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Volksrepublik China aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland – Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland – Verhaltenstipps: Unwetter – Verhaltenstipps: Feuer
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Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.