• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Chile

Aktuelles Datum: Dienstag, 10. September 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 29. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Chile

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Chile
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Chile

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Chile

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Chile:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Chile! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Chile.

Autofahrer benötigen in der Republik Chile einen gültigen nationalen Führerschein mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Chile eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von bis zu 90 (neunzig) Tagen in die Republik Chile ist eine Deklaration (Titulo de Importacion Temporal de Vehiculos (TITV) / Vorübergehender Importnachweis für Fahrzeuge) des privat genutzten Kraftfahrzeuges (Kfz) in Verbindung mit einem chilenischen Versicherungszertifikat (Seguro Obligatorio de Accidentes Personales (SOAP) / Obligatorische Personenunfallversicherung) erforderlich. Ein Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) ist für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr in die Republik Chile nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Republik Chile gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie keine für die Republik Chile gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben, können Sie diese nach der Einreise in grenznahen chilenischen Städten abschließen. Der Abschluss einer chilenischen Kfz-Haftpflichtversicherung an den Grenzübergängen der Republik Chile ist nicht möglich. Die internationale grüne Versicherungskarte wird in der Republik Chile nicht anerkannt.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Chile bei den chilenischen Konsulaten oder bei der chilenischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)

Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Warnweste und eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Chile

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Chile dringend zu beachten sind:

  • In der Republik Chile gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Achtung: Chilenische Kraftfahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer missachten so gut wie immer die Vorfahrtsregel rechts vor links. Daher dürfen Sie in der Republik Chile nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht beharren und dadurch einen Autounfall (Verkehrsunfall) riskieren. In der Republik Chile ist ein defensives (vorsichtiges und umsichtiges) Fahrverhalten ihrerseits unbedingt empfehlenswert.

  • Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Republik Chile die 0,3 (null Komma drei) Promillegrenze.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Kraftfahrzeuge (Kfz) in der Republik Chile ganztags mit Abblendlicht fahren.
  • Chilenische Polizeibeamte dürfen keine Strafzettel in Bar kassieren.
    • Die Strafzettel müssen vor der Ausreise bezahlt werden, da ansonsten die Ausreise aus der Republik Chile verweigert werden kann.
  • In der Republik Chile gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts: 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Außerorts: 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Autobahnen: 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Die Benutzung der Hauptverkehrsstraßen in der Republik Chile sind gebührenpflichtig.
  • Laut chilenischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die chilenische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
    • Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden muss mit Untersuchungshaft und einem Ausreiseverbot aus der Republik Chile gerechnet werden.
    • In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Santiago de Chile kontaktieren.
    • Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Chile zuständig ist, kontaktieren.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Chile

Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:

  • AIT – Alliance Internationale de Tourisme
  • FIA – Federation Internationale de l'Automobile

Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Chile

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Chile über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Chile erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Chile.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Chile aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland Verhaltenstipps: Unwetter Verhaltenstipps: Feuer

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Chile

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Chile

Kommentare sind geschlossen.