Inhalt Reiseinformationen: Britische Jungferninseln


Reisen mit dem Auto (Pkw) auf die Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet)
Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges (Kfz) benötigen Autofahrer auf den Britischen Jungferninseln (Überseegebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) einen lokalen Führerschein, der gegen Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins und der Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 10 (zehn) US-Dollar (USD) (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)) bei der örtlichen Polizei oder bei den örtlichen Autovermietern ausgestellt wird.
Für die Einreise mit dem eigenen privaten Kraftfahrzeug (Kfz) auf die Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) sind keine genauen Angaben vorhanden.
Tipp: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) auf die Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) bei den britischen Botschaften oder bei den britischen Konsulaten erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet)
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet), umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Auf allen Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 64 (vierundsechzig) Kilometer pro Stunde (km/h).
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) in Untersuchungshaft genommen werden.
- In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in London (Großbritannien), die für die Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) zuständig ist, kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf den Britischen Jungferninseln (Britisches Überseegebiet) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
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