Inhalt Reiseinformationen: Föderative Republik Brasilien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Föderative Republik Brasilien
Autofahrer benötigen in der Föderativen Republik Brasilien einen gültigen nationalen Führerschein mit einer beglaubigten portugiesischen Übersetzung und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Die Mitnahme einer beglaubigten portugiesischen Übersetzung des internationalen Führerscheins ist ebenfalls unbedingt zu empfehlen, da bei Kontrollen der Verkehrspolizei häufig eine portugiesische Übersetzung verlangt wird. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Föderativen Republik Brasilien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von bis zu 90 (neunzig) Tagen über den Landweg in die Föderative Republik Brasilien ist keine Deklaration (Declaraçao Simplificada de Importaçao (DSI) / Vereinfachte Einfuhranmeldung) des privat genutzten Kraftfahrzeuges (Kfz) notwendig. Eine Verlängerung um weitere 90 (neunzig) Tage ist in der Regel möglich und muss bei der brasilianischen Zollbehörde beantragt werden (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)). Die Einfuhr des Kraftfahrzeuges (Kfz) über den Seeweg in die Föderative Republik Brasilien ist äußerst teuer und sehr zeitaufwendig.
Hinweis: In der Föderativen Republik Brasilien wird ein Carnet de Passage als Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) nicht anerkannt (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)).
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Föderative Republik Brasilien bei den brasilianischen Konsulaten oder bei der brasilianischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)
Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine Warnweste und eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Föderativen Republik Brasilien
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Föderativen Republik Brasilien dringend zu beachten sind:
- In der Föderativen Republik Brasilien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist in der Föderativen Republik Brasilien verboten.
- In der Föderativen Republik Brasilien gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
- Die Benutzung der meisten Autobahnen in der Föderativen Republik Brasilien sind gebührenpflichtig.
- Laut brasilianischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- In der Föderativen Republik Brasilien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
- Innerorts: 30 (dreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Landstraßen: 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Schnellstraßen: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Autobahnen: 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die brasilianische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Föderativen Republik Brasilien in Untersuchungshaft genommen werden.
- In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Brasília DF. (Distrito Federal) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Föderative Republik Brasilien zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Föderativen Republik Brasilien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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