• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Föderative Republik Brasilien

Aktuelles Datum: Samstag, 14. September 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 29. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Föderative Republik Brasilien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Föderative Republik Brasilien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Föderative Republik Brasilien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Föderative Republik Brasilien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Föderative Republik Brasilien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Föderative Republik Brasilien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Brasilien.

Autofahrer benötigen in der Föderativen Republik Brasilien einen gültigen nationalen Führerschein mit einer beglaubigten portugiesischen Übersetzung und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Die Mitnahme einer beglaubigten portugiesischen Übersetzung des internationalen Führerscheins ist ebenfalls unbedingt zu empfehlen, da bei Kontrollen der Verkehrspolizei häufig eine portugiesische Übersetzung verlangt wird. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Föderativen Republik Brasilien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von bis zu 90 (neunzig) Tagen über den Landweg in die Föderative Republik Brasilien ist keine Deklaration (Declaraçao Simplificada de Importaçao (DSI) / Vereinfachte Einfuhranmeldung) des privat genutzten Kraftfahrzeuges (Kfz) notwendig. Eine Verlängerung um weitere 90 (neunzig) Tage ist in der Regel möglich und muss bei der brasilianischen Zollbehörde beantragt werden (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)). Die Einfuhr des Kraftfahrzeuges (Kfz) über den Seeweg in die Föderative Republik Brasilien ist äußerst teuer und sehr zeitaufwendig.

Hinweis: In der Föderativen Republik Brasilien wird ein Carnet de Passage als Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) nicht anerkannt (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)).

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Föderativen Republik Brasilien gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie keine für die Föderative Republik Brasilien gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben, können Sie diese bei der Einreise an den brasilianischen Hauptgrenzübergängen abschließen. Die internationale grüne Versicherungskarte wird in der Föderativen Republik Brasilien nicht anerkannt.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Föderative Republik Brasilien bei den brasilianischen Konsulaten oder bei der brasilianischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)

Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine Warnweste und eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Föderativen Republik Brasilien

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Föderativen Republik Brasilien dringend zu beachten sind:

  • In der Föderativen Republik Brasilien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Achtung: Brasilianische Kraftfahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer missachten so gut wie immer die Vorfahrtsregel rechts vor links. Daher dürfen Sie in der Föderativen Republik Brasilien nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht beharren und dadurch einen Autounfall (Verkehrsunfall) riskieren. In der Föderativen Republik Brasilien ist ein defensives (vorsichtiges und umsichtiges) Fahrverhalten ihrerseits unbedingt empfehlenswert.

  • Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist in der Föderativen Republik Brasilien verboten.
    • In der Föderativen Republik Brasilien gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
  • Die Benutzung der meisten Autobahnen in der Föderativen Republik Brasilien sind gebührenpflichtig.
  • Laut brasilianischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • In der Föderativen Republik Brasilien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts: 30 (dreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Landstraßen: 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Schnellstraßen: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Autobahnen: 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die brasilianische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
    • Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Föderativen Republik Brasilien in Untersuchungshaft genommen werden.
    • In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Brasília DF. (Distrito Federal) kontaktieren.
    • Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Föderative Republik Brasilien zuständig ist, kontaktieren.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Föderative Republik Brasilien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Föderative Republik Brasilien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Föderative Republik Brasilien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Brasilien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Föderativen Republik Brasilien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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