• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Aktuelles Datum: Dienstag, 16. April 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 26. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Territorium Amerikanisch-Samoa

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)
Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Aktuelle medizinische Hinweise für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)! Genauere Informationen über die aktuellen medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen nationalen Führerschein in Verbindung mit einer Übersetzung in die englische Sprache und den Fahrzeugschein. Unbedingt empfehlenswert für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) im südpazifischen Ozean) ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Befristete Einfuhrgenehmigung für das private Fahrzeug (Kfz) für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Das eigene private Fahrzeug (Kfz) darf für maximal 1 (ein) Jahr zollfrei in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) eingeführt werden. Die Zollbehörde des Territoriums Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) in der Karibik) stellt bei der Ankunft ein Zolldokument, ein sogenanntes "Temporary import permit" (Befristete Einfuhrgenehmigung), aus.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) bei den Botschaften oder Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) zuständig sind, zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Kfz-Haftpflichtversicherung die für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gültig ist

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und damit auch im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gesetzlich vorgeschrieben. Es muss vor der Abreise eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gültig ist, abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) nicht anerkannt wird.

Wichtig: Achten Sie unbedingt auf ausreichende Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn nötig, sollten Sie vor der Abreise in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) die Deckungssummen bei Ihrem Kfz-Versicherer erhöhen lassen.

Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gibt es keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht. Sicherheitshalber sollte eine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) migeführt werden. Empfohlen wird, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.

Inhalt: Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) – Warnwesten-Pflicht

Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht

Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Telefonieren im Auto (Pkw) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der Polizei mit einem Bußgeld bestraft.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean):

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Feuerlöscher
  • Abschleppseil
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
  • Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gibt es keine genauen Angaben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean), wie auch in mehreren US-Bundesstaaten, für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze gilt. Für alle Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Die Strafen für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol sind sehr Hart, außer Gedstrafen werden auch Haftstrafen verhängt. Die Polizei im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) zurückgelassen werden.

Inhalt: Alkohol im Straßenverkehr – Gesetzliche Regelungen im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Geringere Promillegrenze beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) oder beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit ist im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean), wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die strafrechtlich relevante Grenze bei Alkoholkonsum 0,0 (null Komma null) Promille.

Transportieren von alkoholischen Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Das transportieren von einem geöffneten alkoholischen Getränk bzw. Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) ist verboten und erfüllt im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean), wie auch in den meisten US-Bundesstaaten, schon den Tatbestand "Alkohol am Steuer". Es dürfen nur ungeöffnete alkoholische Getränke im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) mitgeführt werden. Der Transport von geöffneten alkoholischen Getränken ist nur im Kofferraum des Fahrzeugs (Kfz) erlaubt.

Achtung: Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren dürfen keinerlei alkoholische Getränke, ob geöffnet oder ungeöffnet, im Innenraum (Fahrerraum) sowie im Kofferraum des Fahrzeugs (Kfz) mitführen (transportieren).

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und damit auch im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) besteht ein generelles Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) wenn Minderjährige mitfahren. Eine Zuwiderhandlung wird im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft.

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz), oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) kann sehr hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) dringend zu beachten sind:

  • Im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Geschwindigkeitskontrollen (Geschwindigkeitsmessungen) werden von der Polizei häufig durchgeführt. Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) müssen im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) genau eingehalten werden. Es gibt keine Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dafür aber hohe Strafen.
  • Im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean), wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), ist das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen deren Warnblinklicht eingeschaltet ist, streng verboten. Dies gilt auch für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer.
  • Laut US-amerikanischer Straßenverkehrsordnung, die auch im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) gilt, muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei verständigt werden.
    • Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) verständigt werden.
    • Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) in Untersuchungshaft genommen werden.
      • Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, DC (District of Columbia – USA), die für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) zuständig ist, kontaktieren.
      • Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) zuständig ist, kontaktieren.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

  • Im Falle einer Polizeikontrolle im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) sollten Sie die folgenden Verhaltenshinweise dringend beachten:
    • Fahren Sie so schnell wie möglich, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, an den rechten Straßenrand und halten Sie das Fahrzeug (Kfz) an.
    • Stellen Sie den Motor des Fahrzeugs (Kfz) ab.
    • Bleiben Sie unbedingt im Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) sitzen.
      • Steigen Sie auf gar keinen Fall unaufgefordert aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) aus.
      • Das unaufgeforderte Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) wird in der Regel als Fluchtversuch gedeutet und kann den Schusswaffengebrauch der Polizei zur Folge haben.
    • Öffnen Sie auf der Fahrerseite das Wagenfenster.
    • Lassen Sie Ihre Hände gut sichtbar am Lenkrad des Fahrzeugs (Kfz).
    • Greifen Sie nicht unaufgefordert zum Handschuhfach, um bspw. nach dem Fahrzeugschein oder Führerschein zu suchen.
      • Die Polizisten könnten das falsch auffassen und vermuten, dass z. B. eine Schusswaffe im Handschuhfach liegt.
    • Hektische und unbedachte Bewegungen sollten Sie ebenfalls unbedingt vermeiden.
    • Warten Sie auf die Anweisungen des Polizeibeamten und befolgen Sie diese ohne darüber zu diskutieren.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise auf das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Territorium Amerikanisch-Samoa

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