• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien

Aktuelles Datum: Dienstag, 16. April 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 29. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Albanien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Albanien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Albanien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Albanien.

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für die Republik Albanien ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Albanien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Albanien bei der albanischen Botschaft oder bei den albanischen Konsulaten zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Internationale grüne Versicherungskarte für die Republik Albanien

Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit dem Länderkürzel AL für die Republik Albanien ist unbedingt erforderlich. Das Länderkürzel AL für die Republik Albanien darf nicht handschriftlich eingetragen sein.

Inhalt: Republik Albanien – Grüne-Karte-System (Internationale grüne Versicherungskarte)

Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Republik Albanien

Die internationale grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Albanien beantragt werden.

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Kfz-Versicherer mit, welche Transitländer (Durchreiseländer) Sie auf Ihrer Fahrt in die Republik Albanien durchqueren und achten Sie darauf, dass die Transitländer (Durchreiseländer) auf der internationalen grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind.

Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen

Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.

Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Albanien

Bis auf eine kurze mautpflichtige Autobahn-Teilstrecke, zwischen der Republik Albanien und der Republik Kosovo, ist die Benutzung des Straßennetzes in der Republik Albanien zurzeit noch gebührenfrei (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)). Gegenwärtig wird intensiv an der Verbesserung und dem Ausbau des albanischen Straßennetzes gearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass nach der Verbesserung und dem Ausbau des albanischen Straßennetzes, für die Nutzung der albanischen Autobahnen und Schnellstraßen, Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) verlangt werden.

Empfohlen, aber keine Warnwesten-Pflicht in der Republik Albanien

Es besteht in der Republik Albanien keine Warnwesten-Pflicht die erfüllt werden muss (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)). In der Republik Albanien wird empfohlen, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.

Inhalt: Republik Albanien – Warnwesten-Pflicht

Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht

Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um in die Republik Albanien einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Albanien

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Republik Albanien für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der albanischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien

Folgende Dinge müssen laut der albanischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:

  • Warndreieck
  • Abschleppseil
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
  • Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Albanien mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Albanien:

  • Warnweste
  • Feuerlöscher
  • Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Albanien

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, gilt in der Republik Albanien die 0,1 (null Komma eins) Promillegrenze. Die albanische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. in der Republik Albanien zurückgelassen werden.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Albanien

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Albanien ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem albanischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die albanische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Albanien

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer albanischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Albanien, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Albanien kann sehr hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Albanien

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Albanien dringend zu beachten sind:

  • In der Republik Albanien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Achtung: Die Risikobereitschaft der albanischen Straßenverkehrsteilnehmer ist sehr viel höher als in der Bundesrepublik Deutschland und teilweise anderen Europäischen Ländern. Albanische Kraftfahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer missachten auch häufig die Vorfahrtsregel rechts vor links. Daher dürfen Sie in der Republik Albanien nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht beharren und dadurch einen Autounfall (Verkehrsunfall) riskieren. In der Republik Albanien ist ein defensives (vorsichtiges und umsichtiges) Fahrverhalten ihrerseits unbedingt empfehlenswert.

  • Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in der Republik Albanien ganztägig mit Abblendlicht fahren.
  • Die albanischen Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) sollten dringend eingehalten werden. Außer einem Bußgeld wird in den meisten Fällen auch der Führerschein von der albanischen Polizei eingezogen. Eine Weiterfahrt ohne einen Ersatzfahrer ist dann nicht möglich. Dadurch muss u. U. das Kraftfahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien zurückgelassen werden.
  • In der Republik Albanien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts: 35 (fünfunddreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Außerorts: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Außerorts – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Schnellstraßen: 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Schnellstraßen – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Autobahnen: 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Autobahnen – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Viele Straßenbaustellen in der Republik Albanien sind schlecht und unzureichend abgesichert, daher ist vorsichtiges und umsichtiges Fahren überaus wichtig.
  • Außerhalb von großen Städten sollten Nachtfahrten in der Republik Albanien möglichst vermieden werden.
    • Das albanische Straßennetz, außerhalb der großen albanischen Städte, ist in einem schlechten Zustand und zudem noch schlecht beleuchtet.
      • Nach Einbruch der Dunkelheit besteht außerhalb der großen albanischen Städte, u. a. durch liegengebliebene Autos, Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen oder Tiere auf der Fahrbahn, eine besonders hohe Gefahr im albanischen Straßenverkehr.
    • In den ländlichen Gebieten der Republik Albanien sind auch viele Pferdefuhrwerke unterwegs, die in der Dunkelheit schlecht zu sehen sind.
  • Laut albanischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Albanien sollte ausnahmslos die albanische Polizei verständigt werden.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Albanien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Albanien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Albanien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Albanien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Albanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland Verhaltenstipps: Unwetter Verhaltenstipps: Feuer

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Albanien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien

Kommentare sind geschlossen.