Inhalt Reiseinformationen: Republik Albanien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für die Republik Albanien ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Albanien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Albanien bei der albanischen Botschaft oder bei den albanischen Konsulaten zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Internationale grüne Versicherungskarte für die Republik Albanien
- Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Albanien
- Empfohlen, aber keine Warnwesten-Pflicht in der Republik Albanien
- Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Albanien
- Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Albanien
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Albanien
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Albanien
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Albanien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Albanien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Internationale grüne Versicherungskarte für die Republik Albanien
Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit dem Länderkürzel AL für die Republik Albanien ist unbedingt erforderlich. Das Länderkürzel AL für die Republik Albanien darf nicht handschriftlich eingetragen sein.
Inhalt: Republik Albanien – Grüne-Karte-System (Internationale grüne Versicherungskarte)
- Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Republik Albanien
- Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Republik Albanien
Die internationale grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Albanien beantragt werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.
Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Albanien
Bis auf eine kurze mautpflichtige Autobahn-Teilstrecke, zwischen der Republik Albanien und der Republik Kosovo, ist die Benutzung des Straßennetzes in der Republik Albanien zurzeit noch gebührenfrei (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)). Gegenwärtig wird intensiv an der Verbesserung und dem Ausbau des albanischen Straßennetzes gearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass nach der Verbesserung und dem Ausbau des albanischen Straßennetzes, für die Nutzung der albanischen Autobahnen und Schnellstraßen, Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) verlangt werden.
Empfohlen, aber keine Warnwesten-Pflicht in der Republik Albanien
Es besteht in der Republik Albanien keine Warnwesten-Pflicht die erfüllt werden muss (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)). In der Republik Albanien wird empfohlen, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.
Inhalt: Republik Albanien – Warnwesten-Pflicht
- Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht
- Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)
Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht
Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um in die Republik Albanien einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.
Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Albanien
Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Republik Albanien für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der albanischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien
Folgende Dinge müssen laut der albanischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:
- Warndreieck
- Abschleppseil
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
- Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor
Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Albanien mit einem Bußgeld rechnen.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Albanien:
- Warnweste
- Feuerlöscher
- Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Albanien
Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, gilt in der Republik Albanien die 0,1 (null Komma eins) Promillegrenze. Die albanische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. in der Republik Albanien zurückgelassen werden.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Albanien
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Albanien ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem albanischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die albanische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Albanien
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Albanien ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer albanischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Albanien, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Albanien kann sehr hohe Kosten verursachen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Albanien
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Albanien dringend zu beachten sind:
- In der Republik Albanien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in der Republik Albanien ganztägig mit Abblendlicht fahren.
- Die albanischen Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) sollten dringend eingehalten werden. Außer einem Bußgeld wird in den meisten Fällen auch der Führerschein von der albanischen Polizei eingezogen. Eine Weiterfahrt ohne einen Ersatzfahrer ist dann nicht möglich. Dadurch muss u. U. das Kraftfahrzeug (Kfz) in der Republik Albanien zurückgelassen werden.
- In der Republik Albanien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
- Innerorts: 35 (fünfunddreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Außerorts: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Außerorts – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Schnellstraßen: 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Schnellstraßen – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Autobahnen: 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Autobahnen – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Laut albanischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Albanien sollte ausnahmslos die albanische Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei in der Republik Albanien verständigt werden.
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Republik Albanien in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der albanischen Hauptstadt Tirana (Tiranë / Tirona / Tiron) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Albanien zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Albanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.