Inhalt Reiseinformationen: Republik Belarus (Weißrussland)
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Belarus (Weißrussland)
Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Belarus (Weißrussland). Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland) notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man in der Republik Belarus (Weißrussland) beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über die Republik Belarus (Weißrussland) dienen rein informativen Zwecken.
Inhalt dieses Beitrags:
- Visum für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Reiseimpfungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Reiseapotheke nicht vergessen
- Zollbestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Versicherungsschutz für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Empfehlung für technische Geräte
- Regierungssitz und Hauptstadt der Republik Belarus (Weißrussland)
- Amtssprache in der Republik Belarus (Weißrussland)
- Landeswährung der Republik Belarus (Weißrussland)
- Wichtiges zu beachten in der Republik Belarus (Weißrussland)
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Visum für die Republik Belarus (Weißrussland)
Ein Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland) wird benötigt und sollte vor Reisebeginn beim belarussischen (weißrussischen) Konsulat bzw. bei der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) beantragt werden. Für Staatsangehörige aus 74 (vierundsiebzig) Staaten (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) ist durch eine Sonderregelung, die seit Februar 2017 (zweitausendsiebzehn) gültig ist, die visafreie Einreise für 5 (fünf) bis maximal 30 (dreißig) Tage unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hinweis zum Visum für die Republik Belarus (Weißrussland)
Nicht an allen Grenzübergängen der Republik Belarus (Weißrussland) wird ein Einreisevisum ausgestellt. Daher sollten Sie sicherheitshalber das Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland) vor Antritt der Reise bei den Auslandsvertretungen der Republik Belarus (Weißrussland) einholen.
Reiseimpfungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für die Republik Belarus (Weißrussland) gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften der Republik Belarus (Weißrussland) können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.
Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
- Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
- Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in die Republik Belarus (Weißrussland)
- Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!
Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in die Republik Belarus (Weißrussland)
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise in die Republik Belarus (Weißrussland), aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.
- Tollwut
- auch Wutkrankheit oder Rabies genannt, wird durch das Rabiesvirus (RABV) / Tollwutvirus ausgelöst und greift das Nervensystem an.
- Tetanus / Wundstarrkrampf
- bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
- Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
- Diphtherie
- ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
- Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
- In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
- Pneumokokken
- bakterielle Infektionskrankheit die eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung verursachen kann.
- Erkrankungen durch das Pneumokokken-Bakterium sind weltweit verbreitet und können lebensbedrohlich sein.
- Die Übertragung des Pneumokokken-Bakteriums "Streptococcus pneumoniae" erfolgt von Mensch zu Mensch z. B. durch Niesen, Husten oder beim Sprechen (Tröpfcheninfektion).
- Eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken ist im besonderen für Säuglinge ab dem 2 (zweiten) Lebensmonat und Kindern bis zum 2 (zweiten) Lebensjahr sowie Erwachsenen Personen über 60 (sechzig) Jahren unbedingt zu empfehlen.
- Das Risiko der Erkrankung bzw. das erleiden von schweren Komplikationen nach einer Ansteckung kann durch eine Impfung verringert werden.
- Pertussis / Keuchhusten
- hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
- Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion (z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
- Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
- Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.
Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind
Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.
- Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
- die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
- Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
- Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
- In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
- Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
- MMR – Mumps / Masern / Röteln
- Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
- hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
- Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
- Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
- Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
- Masern
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
- Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
- Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
- Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
- Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
- Röteln
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
- Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
- Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
- Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
Technische oder wertvolle Gegenstände sowie größere Bargeldmengen müssen in der Republik Belarus (Weißrussland) eigenständig und ohne die Aufforderung der belarussischen (weißrussischen) Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz für die Republik Belarus (Weißrussland)
In der Republik Belarus (Weißrussland) besteht für Ausländer eine Krankenversicherungspflicht. Versicherungsnachweise ausländischer Krankenversicherungen werden meistens nicht anerkannt. Der Abschluss einer weißrussischen Krankenversicherung wird verlangt, die Kosten sind gestaffelt und erhöhen sich je nach Aufenthaltsdauer. Für den ersten und zweiten Aufenthaltstag müssen zirka 2 Euro pro Tag bezahlt werden. Eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Belarus (Weißrussland) ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Regierungssitz und Hauptstadt der Republik Belarus (Weißrussland)
Minsk (Мінск / Минск) ist der Regierungssitz und die Hauptstadt der Republik Belarus (Weißrussland).
Amtssprache in der Republik Belarus (Weißrussland)
Belarussisch (Weißrussisch) und Russisch – ist die Amtssprache in der Republik Belarus (Weißrussland).
Landeswährung der Republik Belarus (Weißrussland)
Belarussischer Rubel / Weißrussischer Rubel (BYN) – ist die belarussische (weißrussische) Landeswährung.
Wichtiges zu beachten in der Republik Belarus (Weißrussland)
Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für die Republik Belarus (Weißrussland), die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:
- Einreisende Personen sind verpflichtet sich innerhalb von 5 (fünf) Tagen in der Republik Belarus (Weißrussland) bei der zuständigen örtlichen Behörde für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Migrationsangelegenheiten (OGIM) zu melden und zu registrieren.
- Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten in der Republik Belarus (Weißrussland) übernimmt die Rezeption die Meldepflicht und Registrierungspflicht für den Reisenden.
- Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In der Republik Belarus (Weißrussland) gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
- Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) ist die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel BY für die Republik Belarus (Weißrussland) erforderlich.
- Die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden.
- Anstatt eine internationale grüne Versicherungskarte mitzunehmen, können Sie auch an den Grenzübergängen der Republik Belarus (Weißrussland) eine sogenannte "Frontier Insurance Policy (Grenzversicherungspolice)" kostenpflichtig abschließen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Belarus (Weißrussland) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich beim Wandern, beim Schwimmen, bei Seenot oder einem Erdbeben richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Wandern – Verhaltenstipps: Schwimmen – Verhaltenstipps: Seenot – Verhaltenstipps: Erdbeben
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.