Inhalt Reiseinformationen: Königreich Thailand


Die wichtigsten Reiseinformationen für das Königreich Thailand
Visum
Für eine touristische Aufenthaltdauer von bis zu 30 (dreißig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Königreichs Thailand erkundigen.
Impfungen
Eine Impfung gegen Typhus, Tollwut, Hepatitis A, Hepatitis B und der Japanischen Enzephalitis (Gehirnentzündung) ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Alle Barmittel über 20.000 US-Dollar (USD) oder andere Währungen ab gleichem Gegenwert müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der thailändischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Technische oder wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden. Um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden, sollte der Goldschmuck bei der Einreise auch gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz im Königreich Thailand benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für das Königreich Thailand ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Bangkok (กรุงเทพมหานคร / Krung Thep Maha Nakhon)
Amtssprache
Thai
Landeswährung
Baht (THB)
Wichtig: Es ist dringend zu empfehlen, nur in autorisierten Wechselstuben Geld umzutauschen.
Zu Beachten
Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Reisepass ausweisen können. Im Königreich Thailand sind sämtliche negativen Bemerkungen über das thailändische Königshaus strafbar. Die Majestätsbeleidigung kann laut thailändischem Gesetz mit einer langjährigen Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden. Diebstähle, auch bei sehr geringem Wert des Gegenstandes, werden im Königreich Thailand mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Im Königreich Thailand führt jede Verurteilung wegen einer Straftat, nach der Verbüßung der Strafe, zu einer Abschiebung aus dem Land und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot. Ab 22.00 Uhr gibt es eine Sperrstunde für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne die Begleitung der Eltern in der Öffentlichkeit (betrifft auch Kinos und Restaurants) unterwegs sind. Der Zutritt in Diskotheken, Bars und Massagesalons ist nur für Personen ab 20 Jahren erlaubt. Die Einfuhr, der Verkauf sowie der Kauf und der Besitz von E-Zigaretten jeglicher Art ist verboten und kann mit hohen Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen bestraft werden. Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Baden ohne Bikinioberteil oder Nacktbaden, wie auch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind im Königreich Thailand verboten. Wegen dem Urheberrecht ist der Kauf, wie auch die Einfuhr von gefälschten Markenartikeln (Produktpiraterie) in die Bundesrepublik Deutschland verboten.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Thailand aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
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