Inhalt Reiseinformationen: Republik Serbien
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Serbien
Visum
Für einen Aufenthalt von bis zu 3 (drei) Monaten benötigen Staatsbürger aus Deutschland kein Einreisevisum. Bürger aus anderen Staaten benötigen in der Regel ein Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Serbien erkundigen.
Impfungen
Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Fremdwährungen ab einem Gegenwert von über 10.000 Euro müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der serbischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der serbischen Nationalwährung (Serbischer Dinar) ist begrenzt auf den Gegenwert von maximal 10.000 Euro. Technische und wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist unbedingt zu empfehlen.
Hauptstadt
Belgrad
Amtssprache
Serbisch
Landeswährung
Serbischer Dinar (RSD)
Zu Beachten
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten übernimmt dies die Rezeption für den Reisenden. Die Ausfuhr von Gegenständen mit archäologischem, historischem, ethnographischem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörden möglich. Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug ist die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel SRB ist nicht mehr zwingend erforderlich, jedoch unbedingt empfehlenswert. Das Länderkürzel darf nicht handschriftlich eingetragen sein. Die grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Serbien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.