• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für das Sultanat Oman

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 21. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Sultanat Oman

Reiseinformationen für das Sultanat Oman
Reiseinformationen für das Sultanat Oman

Die wichtigsten Reiseinformationen für das Sultanat Oman

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Sultanat Oman:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Sultanat Oman! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Oman.

Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für das Sultanat Oman. Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum für Staatsbürger aus Deutschland bzw. für Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man im Sultanat Oman beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über das Sultanat Oman dienen rein informativen Zwecken.

Inhalt dieses Beitrags:

Visum für das Sultanat Oman

Ein elektronisches Visum (E-Visa) wird benötigt und muss vor Reisebeginn auf der Website des Sultanats Oman online beantragt werden. Falls Sie genauere Informationen zur Visabeantragung benötigen, wenden Sie sich bitte an die omanische Botschaft oder die Konsulate des Sultanats Oman.

Reiseimpfungen für das Sultanat Oman

Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für das Sultanat Oman gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften des Sultanats Oman können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.

Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für das Sultanat Oman

Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt

Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!

Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in das Sultanat Oman

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise in das Sultanat Oman, aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.

  • Tollwut
    • auch Wutkrankheit oder Rabies genannt, wird durch das Rabiesvirus (RABV) / Tollwutvirus ausgelöst und greift das Nervensystem an.
  • Tetanus / Wundstarrkrampf
    • bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
    • Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
  • Diphtherie
    • ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
    • Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
    • In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
  • Typhus / Typhus abdominalis (Bauchtyphus) / Paratyphus
    • bakterielle Infektionskrankheit die durch verunreinigtes Wasser bzw. dem Verzehr von verunreinigten Nahrungsmitteln übertragen wird.
    • Die Typhus-Bakterien "Salmonella typhi" sind weltweit verbreitet.
  • Hepatitis A und Hepatitis B
    • ansteckende Infektionskrankheiten die eine akute Entzündung der Leber verursachen.
    • Der Hepatitis A-Virus (HAV) wird meistens durch verunreinigtes Wasser bzw. dem Verzehr von verunreinigten Nahrungsmitteln, u. a. häufig durch Meeresfrüchte, übertragen.
      • Auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, kann es zu einer Übertragung des Hepatitis-A-Erregers kommen.
    • Der Hepatitis B-Virus (HBV) wird durch sexuelle Kontakte oder durch den Kontakt mit verunreinigten Gegenständen mit infiziertem Blut, z. B. Nagelscheren, benutzten Zahnbürsten, benutzten Spritzen oder Tätowierinstrumenten, übertragen.
  • Pneumokokken
    • bakterielle Infektionskrankheit die eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung verursachen kann.
    • Erkrankungen durch das Pneumokokken-Bakterium sind weltweit verbreitet und können lebensbedrohlich sein.
    • Die Übertragung des Pneumokokken-Bakteriums "Streptococcus pneumoniae" erfolgt von Mensch zu Mensch z. B. durch Niesen, Husten oder beim Sprechen (Tröpfcheninfektion).
    • Eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken ist im besonderen für Säuglinge ab dem 2 (zweiten) Lebensmonat und Kindern bis zum 2 (zweiten) Lebensjahr sowie Erwachsenen Personen über 60 (sechzig) Jahren unbedingt zu empfehlen.
    • Das Risiko der Erkrankung bzw. das erleiden von schweren Komplikationen nach einer Ansteckung kann durch eine Impfung verringert werden.
  • Pertussis / Keuchhusten
    • hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
    • Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion (z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
    • Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
    • Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.

Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind

Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.

  • Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
    • die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
    • Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
      • Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
    • In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
    • Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
  • MMR – Mumps / Masern / Röteln
    • Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
      • hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
      • Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
      • Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
      • Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
    • Masern
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
      • Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
      • Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
      • Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
      • Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
    • Röteln
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
      • Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
      • Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
      • Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen für das Sultanat Oman

Im Sultanat Oman besteht eine Meldepflicht für sämtliche Barmittel ab 6.000 (sechstausend) Rial Omani (OMR) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, das eigenständig und ohne Aufforderung der omanischen Zollbeamten erfüllt werden muss.

Achtung: Die Einfuhr der israelischen Währung (Neuer Israelischer Schekel (ILS)) ist im Sultanat Oman nicht gestattet.

Versicherungsschutz für das Sultanat Oman

Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz im Sultanat Oman benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für das Sultanat Oman ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Residenzstadt sowie Regierungssitz und Hauptstadt des Sultanats Oman

Die Hafenstadt Maskat (مسقط / Masqaṭ / Muscat) ist die Residenzstadt sowie der Regierungssitz und die Hauptstadt des Sultanats Oman.

Amtssprache im Sultanat Oman

Arabisch ist die Amtssprache im Sultanat Oman.

Landeswährung des Sultanats Oman

Rial Omani (OMR) – ist die omanische Landeswährung.

Wichtiges zu beachten im Sultanat Oman

Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für das Sultanat Oman, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:

  • An den omanischen Stränden ist es verboten Korallen, Muscheln, Schildkröteneier oder andere maritime Objekte zu Sammeln.
  • Die Einfuhr und Ausfuhr sowie der Besitz und der Konsum von Rauschgiften (Drogen) jeglicher Art ist strengstens verboten und wird im Sultanat Oman schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft.
    • Auch der Erwerb von Rauschgiften (Drogen) wird im Sultanat Oman mit Gefängnisstrafen geahndet.
    • Im Sultanat Oman gibt es keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift (Drogen) zum Eigenverbrauch.
    • Für Drogenhandel wird im Sultanat Oman die Todesstrafe verhängt.
  • Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen wie auch Homosexuelle Handlungen, Prostitution und unzüchtiges Verhalten sind strengstens verboten und werden im Sultanat Oman ebenfalls sehr hart bestraft.
  • Das Fotografieren von omanischen Polizei-Anlagen und militärischen Anlagen, omanischen Grenzstationen wie auch omanischen Polizisten und Soldaten ist strengstens verboten und kann zu großen Schwierigkeiten führen.
  • Um Probleme und Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten einheimische Mädchen und Frauen im Sultanat Oman gar nicht fotografiert werden.
  • Für die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) muss an den Grenzübergängen des Sultanats Oman eine zusätzliche omanische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist im Sultanat Oman nicht erlaubt.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Sultanat Oman

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Sultanat Oman über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Sultanat Oman erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Oman.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Sultanat Oman aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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