Inhalt Reiseinformationen: Königreich Norwegen
Die wichtigsten Reiseinformationen für das Königreich Norwegen
Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für das Königreich Norwegen. Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum für Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) und für Staatsbürger aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. für Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EWR-Mitgliedstaaten notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man im Königreich Norwegen beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über das Königreich Norwegen dienen rein informativen Zwecken.
Inhalt dieses Beitrags:
- Visum für das Königreich Norwegen
- Reiseimpfungen für das Königreich Norwegen
- Reiseapotheke nicht vergessen
- Zollbestimmungen für das Königreich Norwegen
- Versicherungsschutz für das Königreich Norwegen
- Empfehlung für technische Geräte
- Regierungssitz und Hauptstadt des Königreichs Norwegen
- Amtssprache im Königreich Norwegen
- Landeswährung des Königreichs Norwegen
- Wichtiges zu beachten im Königreich Norwegen
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Königreich Norwegen
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Visum für das Königreich Norwegen
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) und für Staatsbürger aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EWR-Mitgliedstaaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen bei der norwegischen Botschaft oder dem norwegischen Konsulat erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Reiseimpfungen für das Königreich Norwegen
Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für das Königreich Norwegen gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften des Königreichs Norwegen können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.
Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für das Königreich Norwegen
- Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
- Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in das Königreich Norwegen
- Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!
Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in das Königreich Norwegen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise in das Königreich Norwegen, aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.
- Diphtherie
- ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
- Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
- In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
- Tetanus / Wundstarrkrampf
- bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
- Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
- Pertussis / Keuchhusten
- hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
- Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion (z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
- Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
- Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.
- Hepatitis B
- ansteckende Infektionskrankheit die eine akute Entzündung der Leber verursacht.
- Der Hepatitis B-Virus (HBV) wird durch sexuelle Kontakte oder durch den Kontakt mit verunreinigten Gegenständen mit infiziertem Blut, z. B. Nagelscheren, benutzten Zahnbürsten, benutzten Spritzen oder Tätowierinstrumenten, übertragen.
Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind
Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.
- Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
- die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
- Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
- Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
- In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
- Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
- MMR – Mumps / Masern / Röteln
- Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
- hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
- Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
- Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
- Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
- Masern
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
- Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
- Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
- Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
- Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
- Röteln
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
- Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
- Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
- Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen für das Königreich Norwegen
Barmittel (auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen und Geschenkkarten bzw. Geschenkgutscheine) ab 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Norwegischen Kronen (nkr (NOK)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der norwegischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz für das Königreich Norwegen
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz im Königreich Norwegen benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für das Königreich Norwegen ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Regierungssitz und Hauptstadt des Königreichs Norwegen
Oslo ist der Regierungssitz und die Hauptstadt des Königreichs Norwegen
Amtssprache im Königreich Norwegen
Norwegisch (Bokmål und Nynorsk) ist die Haupt-Amtssprache im gesamten Königreich Norwegen. Es gibt jedoch auch regionale Amtssprachen im Königreich Norwegen die verwendet werden.
Regionale Amtssprachen im Königreich Norwegen
Zu der Haupt-Amtssprache (Norwegisch (Bokmål und Nynorsk)) werden zusätzlich die folgenden regionalen Amtssprachen im Königreich Norwegen verwendet:
- Samisch und
- Kvenisch.
Landeswährung des Königreichs Norwegen
Norwegische Krone (nkr (NOK)) – ist die Landeswährung des Königreichs Norwegen.
Wichtiges zu beachten im Königreich Norwegen
Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für das Königreich Norwegen, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt im Königreich Norwegen die 0,2 (null Komma zwei) Promillegrenze.
- Alkoholkontrollen werden von der norwegischen Polizei häufig durchgeführt.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen genau eingehalten werden, da es im Königreich Norwegen keine Toleranzgrenzen gibt, dafür aber hohe Strafen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Norwegen aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.