Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Bundesrepublik Nepal
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Demokratische Bundesrepublik Nepal
Visum
Ein Einreisevisum wird benötigt und muss vor Reisebeginn bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten der Demokratischen Bundesrepublik Nepal beantragt werden.
Impfungen
Eine Impfung gegen Tollwut, Typhus, Hepatitis A, Hepatitis B und der Japanischen Enzephalitis (Gehirnentzündung) ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Fremdwährungen müssen bei der Einreise in die Demokratische Bundesrepublik Nepal eigenständig und ohne die Aufforderung der nepalesischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Ausfuhr von höheren Bargeldmengen (Fremdwährungen), die bei der Einreise nicht deklariert wurden, ist verboten und wird hart bestraft. Die Ein- und Ausfuhr der nepalesischen Landeswährung (NPR) sowie die Einfuhr und der Besitz von 500.- (fünfhundert) und 1000.- (eintausend) indischen Rupien (INR) in Banknoten ist ebenfalls verboten und wird bestraft. Alle Bedarfsgegenstände müssen Gebraucht sein. Neuware kann nicht zollfrei eingeführt werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Demokratischen Bundesrepublik Nepal benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Demokratische Bundesrepublik Nepal ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Kathmandu
Amtssprache
Nepali
Landeswährung
Nepalesische Rupie (NPR)
Zu Beachten
Homosexuelle Handlungen sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Ein Nachgiebiges Auftreten wird beim Umgang mit nepalesischen Sicherheitskräften angeraten. Wer die im Einreisevisum festgelegte Aufenthaltsdauer Überzieht, muss mit Strafgebühren und bei Nichtbezahlung mit Haftstrafe rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Demokratischen Bundesrepublik Nepal aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.