• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

Aktuelles Datum: Dienstag, 19. März 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 26. April 2019

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Mexikanische Staaten – Mexiko

Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

Die wichtigsten Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Mexiko.

Visum

Für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Es gelten jedoch unterschiedliche Einreisebestimmungen und Aufenthaltsdauern für die Einreise über den Landweg oder Seeweg. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erkundigen. Einreisende Personen, die keinen Wohnsitz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten haben, müssen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen.

Impfungen

Eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten), Cholera, Malaria, Masern, Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen

Landeswährung und Fremdwährungen (auch Reiseschecks) im Gegenwert von über 10.000 US-Dollar (USD) müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der mexikanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung (MXN) ist beschränkt und darf nur bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar (USD) pro Person ausgeführt werden.

Versicherungsschutz

Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.

Hauptstadt

Mexiko-Stadt (Ciudad de México)

Amtssprache

Spanisch und 62 (zweiundsechzig) weitere indigene Sprachen

Landeswährung

Mexikanischer Peso (MXN)

Zu Beachten

Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Bei Drogenbesitz beträgt die Mindesthaftstrafe 10 (zehn) Jahre. Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Reisepass und der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis bzw. der Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) und dem Flugticket oder dem Zahlungsbeleg für die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ausweisen können. Sollten Sie bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) ohne die erforderlichen Dokumente angetroffen werden, müssen Sie mit einer Verhaftung und/oder einem hohen Bußgeld rechnen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Mexiko.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in den Vereinigten Mexikanischen Staaten aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko

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