• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos

Aktuelles Datum: Freitag, 13. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 25. Juli 2018

Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Volksrepublik Laos

Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos
Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos

Die wichtigsten Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Demokratische Volksrepublik Laos:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Demokratische Volksrepublik Laos! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Laos.

Visum

Ein Visum wird benötigt und sollte vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Demokratischen Volksrepublik Laos beantragt werden.

Impfungen

Eine Impfung gegen Malaria (Sumpffieber oder Wechselfieber), Typhus, Tollwut, Hepatitis A, Hepatitis B und der Japanischen Enzephalitis (Gehirnentzündung) ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen

Fremdwährungen im Gegenwert von 2.000 USD müssen gemeldet und deklariert werden.

Versicherungsschutz

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist unbedingt zu empfehlen.

Hauptstadt

Vientiane

Amtssprache

Laotisch

Landeswährung

Kip

Zu Beachten

Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt an der unteren Uferpromenade des Mekong Flusses in Vientiane verboten. Der Mekong Fluss ist dort das unmittelbare Grenzgebiet zu Thailand. Die Grenzpolizei kontrolliert das Grenzgebiet überaus genau und verhört und/oder verhaftet Personen die sich dort nach 22.00 Uhr aufhalten. Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen, insbesondere zwischen Ausländern und Einheimischen, sind strengstens verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Der Besitz von Rauschgift, auch von geringsten Mengen, wird hart bestraft. Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Pass ausweisen können. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle, die verstärkt am Abend und in der Nacht stattfindet, ohne Pass angetroffen werden, müssen Sie mit einer hohen Geldbuße oder Verhaftung rechnen. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und Inhaftierung, wird dringend abgeraten militärische Anlagen zu Fotografieren.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Demokratische Volksrepublik Laos

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Demokratische Volksrepublik Laos über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Demokratische Volksrepublik Laos erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Laos.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Demokratischen Volksrepublik Laos aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Demokratischen Volksrepublik Laos

Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos

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