• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für den Staat Katar

Aktuelles Datum: Freitag, 13. September 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 20. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Staat Katar

Reiseinformationen für den Staat Katar
Reiseinformationen für den Staat Katar

Die wichtigsten Reiseinformationen für den Staat Katar

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für den Staat Katar:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für den Staat Katar! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Katar.

Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für den Staat Katar. Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum für Staatsbürger aus Deutschland bzw. für Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man im Staat Katar beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über den Staat Katar dienen rein informativen Zwecken.

Inhalt dieses Beitrags:

Visum für den Staat Katar

Ein Visum wird benötigt und sollte vor Reisebeginn beim katarischen Konsulat bzw. bei der Botschaft des Staates Katar beantragt werden. Es ist auch möglich, an den Grenzübergängen des Staates Katar, wie auch am Flughafen von Doha (Haupstadt des Staates Katar), ein gebührenfreies Touristenvisum und Geschäftsvisum zu erhalten, welches als "Visum-Waiver" bezeichnet wird.

Reiseimpfungen für den Staat Katar

Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für den Staat Katar gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften des Staates Katar können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.

Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für den Staat Katar

Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt

Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!

Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in den Staat Katar

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise in den Staat Katar, aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.

  • Tollwut
    • auch Wutkrankheit oder Rabies genannt, wird durch das Rabiesvirus (RABV) / Tollwutvirus ausgelöst und greift das Nervensystem an.
  • Tetanus / Wundstarrkrampf
    • bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
    • Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
  • Diphtherie
    • ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
    • Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
    • In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
  • Pertussis / Keuchhusten
    • hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
    • Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion (z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
    • Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
    • Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.
  • Pneumokokken
    • bakterielle Infektionskrankheit die eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung verursachen kann.
    • Erkrankungen durch das Pneumokokken-Bakterium sind weltweit verbreitet und können lebensbedrohlich sein.
    • Die Übertragung des Pneumokokken-Bakteriums "Streptococcus pneumoniae" erfolgt von Mensch zu Mensch z. B. durch Niesen, Husten oder beim Sprechen (Tröpfcheninfektion).
    • Eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken ist im besonderen für Säuglinge ab dem 2 (zweiten) Lebensmonat und Kindern bis zum 2 (zweiten) Lebensjahr sowie Erwachsenen Personen über 60 (sechzig) Jahren unbedingt zu empfehlen.
    • Das Risiko der Erkrankung bzw. das erleiden von schweren Komplikationen nach einer Ansteckung kann durch eine Impfung verringert werden.
  • Typhus / Typhus abdominalis (Bauchtyphus) / Paratyphus
    • bakterielle Infektionskrankheit die durch verunreinigtes Wasser bzw. dem Verzehr von verunreinigten Nahrungsmitteln übertragen wird.
    • Die Typhus-Bakterien "Salmonella typhi" sind weltweit verbreitet.
  • Hepatitis A und Hepatitis B
    • ansteckende Infektionskrankheiten die eine akute Entzündung der Leber verursachen.
    • Der Hepatitis A-Virus (HAV) wird meistens durch verunreinigtes Wasser bzw. dem Verzehr von verunreinigten Nahrungsmitteln, u. a. häufig durch Meeresfrüchte, übertragen.
      • Auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, kann es zu einer Übertragung des Hepatitis-A-Erregers kommen.
    • Der Hepatitis B-Virus (HBV) wird durch sexuelle Kontakte oder durch den Kontakt mit verunreinigten Gegenständen mit infiziertem Blut, z. B. Nagelscheren, benutzten Zahnbürsten, benutzten Spritzen oder Tätowierinstrumenten, übertragen.

Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind

Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.

  • Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
    • die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
    • Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
      • Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
    • In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
    • Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
  • MMR – Mumps / Masern / Röteln
    • Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
      • hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
      • Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
      • Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
      • Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
    • Masern
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
      • Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
      • Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
      • Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
      • Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
    • Röteln
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
      • Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
      • Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
      • Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen für den Staat Katar

Im Staat Katar ist die Einfuhr von Waren israelischer Herkunft bzw. Waren mit hebräischer Beschriftung und/oder hebräischen Logos oder Warenzeichen streng verboten. Auch die Einfuhr der israelischen Währung (ILS) ist nicht erlaubt.

Versicherungsschutz für den Staat Katar

Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz im Staat Katar benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für den Staat Katar ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Regierungssitz und Hauptstadt des Staates Katar

Doha (الدوحة / ad-Dauha, / ad-Dōha) ist der Regierungssitz und die Hauptstadt des Staates Katar.

Amtssprache im Staat Katar

Arabisch ist die Amtssprache im Staat Katar.

Landeswährung des Staates Katar

Katar-Riyal (QAR) – ist die katarische Landeswährung, die seit 1980 (neunzehnhundertachtzig) gültig ist.

Wichtiges zu beachten im Staat Katar

Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für den Staat Katar, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:

  • Die Einfuhr und Ausfuhr sowie der Besitz und der Konsum von Rauschgiften (Drogen) jeglicher Art ist strengstens verboten und wird im Staat Katar schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft.
    • Auch der Erwerb von Rauschgiften (Drogen) wird im Staat Katar mit Gefängnisstrafen geahndet.
    • Im Staat Katar gibt es keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift (Drogen) zum Eigenverbrauch.
    • Der Missbrauch von Drogen kann im Staat Katar mit der Todesstrafe bestraft werden.
  • Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen wie auch Homosexuelle Handlungen, Prostitution und unzüchtiges Verhalten sind im Staat Katar strengstens verboten und werden ebenfalls sehr hart bestraft.
  • Im Staat Katar ist das Fotografieren von strategischen und militärischen Anlagen, Flughäfen und Häfen, öffentlichen Gebäuden, Palästen und Moscheen verboten und kann zur Festnahme führen.
  • Um Probleme und Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie darauf verzichten, einheimische Mädchen und Frauen im Staat Katar zu Fotografieren.
  • Für die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) muss an den Grenzübergängen des Staates Katar eine zusätzliche katarische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist im Golfstaat Katar nicht erlaubt.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für den Staat Katar

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in den Staat Katar über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für den Staat Katar erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Katar.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Staat Katar aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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