Inhalt Reiseinformationen: Republik Indonesien
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Indonesien
Visum
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen benötigen Staatsbürger aus Deutschland kein Einreisevisum (Visa free visit). Für einen längeren touristischen Aufenthalt von maximal 60 (sechzig) Tagen ist ein kostenpflichtiges Einreisevisum (Visa on Arrival) notwendig. Das Einreisevisum (Visa on Arrival) erhalten Sie direkt bei der Ankunft an den wichtigsten Grenzübergängen der Republik Indonesien. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Indonesien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Impfungen
Eine Impfung gegen Tollwut, Typhus, Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Landeswährung und Fremdwährungen im Gegenwert von über 100 Millionen Indonesischen Rupiah (IDR) müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der indonesischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Nichtbeachtung der Melde- und Deklarationspflicht oder die Angabe von unrichtigen Mengen von Zahlungsmitteln wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 300 Millionen Indonesischen Rupiah (IDR) bestraft. Technische oder wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Republik Indonesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Indonesien ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Jakarta (Daerah Khusus Ibu Kota Jakarta)
Amtssprache
Indonesisch
Landeswährung
Indonesische Rupiah (IDR)
Zu Beachten
Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Einreisende Personen müssen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Indonesien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.