• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 28. August 2024

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die wichtigsten Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Aktuelle Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland! Genauere Informationen über die aktuellen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Visum

Keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland bei touristischen und privaten Reisen sowie Geschäftsreisen von bis zu 180 Tagen.

Impfungen

Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen

Es besteht eine Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Britischen Pfund Sterling (£) oder in anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, die bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne Aufforderung gemeldet und deklariert werden müssen.

Ebenfalls dringend zu beachten sind die Vorschriften für das Mitführen von Barmitteln innerhalb der EU: Wenn Sie aus einem EU-Land ins Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einreisen und nach Ihrem Aufenthalt wieder in ein EU-Land ausreisen, besteht eine Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro oder in anderen Währungen ab gleichem Gegenwert.

Achtung

Zu den Barmitteln zählen außer Bargeld auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.

Versicherungsschutz

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist empfehlenswert.

Hauptstadt

London

Amtssprache

Englisch

Landeswährung

Pfund Sterling

Zu Beachten

Beachten Sie unbedingt dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird (Linksverkehr). Die Einfuhr und das Mitführen von Tränengassprays oder Nervengassprays ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Es wird Dringend abgeraten Anhalter oder unbekannte Personen nach Großbritannien oder aus Großbritannien über die Grenze mitzunehmen. Falls die Personen keine gültigen zum Aufenthalt berechtigenden Ausweispapiere bei sich haben, werden die Autofahrer des Menschenschmuggels beschuldigt.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich beim Wandern, beim Schwimmen, bei Seenot oder einem Erdbeben richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Wandern Verhaltenstipps: Schwimmen Verhaltenstipps: Seenot Verhaltenstipps: Erdbeben

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Kommentare sind geschlossen.