• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reiseinformationen für Bosnien und Herzegowina

Aktuelles Datum: Dienstag, 19. März 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 16. März 2020

Inhalt Reiseinformationen: Bosnien und Herzegowina

Reiseinformationen für Bosnien und Herzegowina
Reiseinformationen für Bosnien und Herzegowina

Die wichtigsten Reiseinformationen für Bosnien und Herzegowina

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Bosnien und Herzegowina:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Bosnien und Herzegowina! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bosnien und Herzegowina.

Verschärfte Grenzkontrollen in Bosnien und Herzegowina

An den Grenzübergängen nach Bosnien und Herzegowina muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da die Grenzkontrollen verschärft worden sind. Dies dient dem Schutz der Landgrenzen des Schengenraums und betrifft auch Bürger der Europäischen Union (EU).

Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für Bosnien und Herzegowina. Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum für Staatsbürger aus Deutschland bzw. für Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man in Bosnien und Herzegowina beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über Bosnien und Herzegowina dienen rein informativen Zwecken.

Inhalt dieses Beitrags:

Wichtig: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) dürfen ab dem 15.03.2020 nur noch mit einem Reisepass nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Die Einreise mit einem Personalausweis wurde bis auf weiteres ausgesetzt.

Visum für Bosnien und Herzegowina

Keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland für einen Aufenthalt bis zu 90 (neunzig) Tagen. Bürger aus anderen Staaten benötigen in der Regel ein gültiges Einreisevisum, das rechtzeitig vor der Abreise bei der Botschaft von Bosnien und Herzegowina bzw. dem bosnisch-herzegowinischen Konsulat eingeholt werden sollte.

Reiseimpfungen für Bosnien und Herzegowina

Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für Bosnien und Herzegowina gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften von Bosnien und Herzegowina können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.

Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für Bosnien und Herzegowina

Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt

Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!

Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise nach Bosnien und Herzegowina

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise nach Bosnien und Herzegowina, aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.

  • Tollwut
    • auch Wutkrankheit oder Rabies genannt, wird durch das Rabiesvirus ( RABV) / Tollwutvirus ausgelöst und greift das Nervensystem an.
  • Tetanus / Wundstarrkrampf
    • bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
    • Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
  • Diphtherie
    • ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
    • Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
    • In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
  • Pertussis / Keuchhusten
    • hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
    • Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion ( z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
    • Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
    • Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.
  • Pneumokokken
    • bakterielle Infektionskrankheit die eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung verursachen kann.
    • Erkrankungen durch das Pneumokokken-Bakterium sind weltweit verbreitet und können lebensbedrohlich sein.
    • Die Übertragung des Pneumokokken-Bakteriums "Streptococcus pneumoniae" erfolgt von Mensch zu Mensch z. B. durch Niesen, Husten oder beim Sprechen (Tröpfcheninfektion).
    • Eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken ist im besonderen für Säuglinge ab dem 2 (zweiten) Lebensmonat und Kindern bis zum 2 (zweiten) Lebensjahr sowie Erwachsenen Personen über 60 (sechzig) Jahren unbedingt zu empfehlen.
    • Das Risiko der Erkrankung bzw. das erleiden von schweren Komplikationen nach einer Ansteckung kann durch eine Impfung verringert werden.

Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind

Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.

  • Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
    • die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
    • Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
      • Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
    • In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
    • Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
  • MMR – Mumps / Masern / Röteln
    • Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
      • hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
      • Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
      • Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
      • Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
    • Masern
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
      • Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
      • Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
      • Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
      • Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
    • Röteln
      • hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
      • Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
      • Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
      • Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Reiseapotheke nicht vergessen

Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.

Zollbestimmungen für Bosnien und Herzegowina

Barmittel über 10.000 (zehntausend) Konvertible Mark (KM (BAM)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der bosnisch-herzegowinischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.

Versicherungsschutz für Bosnien und Herzegowina

Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in Bosnien und Herzegowina benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für Bosnien und Herzegowina ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Regierungssitz und Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina

Sarajewo (Sarajevo / Сарајево) ist der Regierungssitz und die Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina.

Amtssprache in Bosnien und Herzegowina

Es gibt in Bosnien und Herzegowina keine gesetzlich vorgeschriebene Amtssprache. In der Praxis werden die folgenden Amtssprachen verwendet:

  • Bosnisch,
  • Serbisch und
  • Kroatisch.

Landeswährung von Bosnien und Herzegowina

Konvertible Mark ( KM (BAM)) – ist die bosnisch-herzegowinische Landeswährung, die seit Juni 1998 (neunzehnhundertachtundneunzig) gültig ist.

Wichtiges zu beachten in Bosnien und Herzegowina

Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für Bosnien und Herzegowina, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:

  • Einreisende Personen die sich länger als 3 (drei) Tage in Bosnien und Herzegowina aufhalten möchten, sind verpflichtet, sich innerhalb von 12 (zwölf) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
    • Die Registrierungspflicht wird bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten von der Rezeption übernommen, der Gast muss sich nicht darum kümmern.
  • Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug ( Kfz) ist die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel BIH für Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden.
  • In Bosnien und Herzegowina gilt für Kraftfahrzeuge ( Kfz) eine Winterreifenpflicht vom 15. (fünfzehnten) November bis zum 15. (fünfzehnten) April.
    • Die Winterreifen müssen laut der bosnisch-herzegowinischen Straßenverkehrsordnung mindestens 4 (vier) Millimeter ( mm) Profiltiefe haben.
  • Fußgänger die mit einem Kopfhörer unterwegs sind, müssen in Bosnien und Herzegowina mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen und/oder Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Bosnien und Herzegowina über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bosnien und Herzegowina.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Bosnien und Herzegowina aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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