Inhalt Reiseinformationen: Republik Aserbaidschan
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Aserbaidschan
Visum
Ein Einreisevisum wird benötigt und muss vor Reisebeginn bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden.
Für Aufenthalte von bis zu 30 (dreißig) Tagen kann ein kostenpflichtiges elektronisches Visum (E-Visa) vor Reisebeginn auf der Regierungswebseite der Republik Aserbaidschan online beantragt werden.
Impfungen
Eine Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Typhus ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Aserbaidschan eigenständig und ohne die Aufforderung der aserbaidschanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Für Ausländer ist die Ein- und Ausfuhr von der Landeswährung Aserbaidschan-Manat (AZN) nicht erlaubt.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Republik Aserbaidschan benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Aserbaidschan ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Baku (Bakı)
Amtssprache
Aserbaidschanisch
Landeswährung
Aserbaidschan-Manat (AZN)
Zu Beachten
Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen ist in der Republik Aserbaidschan verboten. Für Ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Originalreisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den aserbaidschanischen Beamten vorzuzeigen. Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In der Republik Aserbaidschan gilt die 0,0 Promillegrenze.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Aserbaidschan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.