Inhalt Reiseinformationen: Republik Argentinien
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Argentinien
Visum
Für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Argentinien erkundigen.
Impfungen
Eine Impfung gegen Tollwut, Typhus, Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden. Eine Gelbfieber-Impfung ist zu empfehlen, da es in der Republik Argentinien Gebiete mit Gelbfieber vorkommen gibt (z. B. das beliebte Ausflugsziel Iguaçu-Wasserfälle).
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Die Landeswährung (Argentinischer Peso (ARS)) und Fremdwährungen (auch Reiseschecks) im Gegenwert ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Argentinien eigenständig und ohne die Aufforderung der argentinischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Minderjährige Personen unter 16 (sechzehn) Jahren müssen Landes- und Fremdwährungen (auch Reiseschecks) im Gegenwert ab 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Argentinien ebenfalls eigenständig und ohne die Aufforderung der argentinischen Zollbeamten melden und deklarieren.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Republik Argentinien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Argentinien ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Buenos Aires (Ciudad Autónoma de Buenos Aires)
Amtssprache
Spanisch
Landeswährung
Argentinischer Peso (ARS)
Zu Beachten
Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, kann in der Republik Argentinien mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Argentinien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.