Inhalt Reiseinformationen: Republik Albanien
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Albanien
Visum
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Albanien besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Bürger aus anderen Staaten benötigen in der Regel ein Einreisevisum für die Republik Albanien und sollten sich vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Albanien über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Impfungen
Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Die Landeswährung (Albanischer Lek (ALL)) und Fremdwährungen ab einem Gegenwert von 1.000.000 (1 (eine) Million) Albanischen Lek (ALL) müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Albanien eigenständig und ohne die Aufforderung der albanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Republik Albanien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Albanien ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Tirana (Tiranë / Tirona / Tiron)
Amtssprache
Albanisch
Landeswährung
Albanischer Lek (ALL)
Zu Beachten
Der unerlaubte Besitz archäologischer Gegenstände und der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Albanien, ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der albanischen Genehmigungsbehörde, werden hart bestraft. Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) ist die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel AL für die Republik Albanien erforderlich. Das Länderkürzel AL für die Republik Albanien darf nicht handschriftlich eingetragen sein. Die internationale grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Republik Albanien die 0,1 (null Komma eins) Promillegrenze.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Albanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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