• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Notruf und Auslandsvertretungen für das Königreich Spanien

Aktuelles Datum: Freitag, 11. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 29. Mai 2019

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Spanien

Notruf und Auslandsvertretungen für das Königreich Spanien
Notruf und Auslandsvertretungen für das Königreich Spanien

Notruf und Auslandsvertretungen für das Königreich Spanien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Königreich Spanien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Königreich Spanien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Spanien.

Falls Sie im Königreich Spanien in eine Notsituation geraten, finden Sie hier wichtige Telefonnummern für den Notfall, z. B. die Notrufnummern im Königreich Spanien oder den Sperr-Notruf für Kartensperrungen. Für Notfälle oder wichtige Anfragen erhalten Sie auf dieser Seite auch die Telefonnummer und die Anschrift der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Madrid, sowie für die Spanische Botschaft in Berlin.

Inhalt dieses Beitrags:

Rufnummern für den Notfall im Königreich Spanien

  • EU-Notruf 112
  • Polizeinotruf 112
  • Notarzt 061
  • Deutschsprachige Notrufstation in Barcelona - (93) 508 282 5
  • Deutschsprachige Notrufstation in Madrid - (91) 593 004 1

Auslands-Notruf der deutschen Automobilclubs

Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
  2. Tag des Schadens.
  3. Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
  4. Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.

Unter den folgenden Telefonnummern ist der Zentralruf der Autoversicherer aus dem Inland und dem Ausland erreichbar.

  • Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
  • Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300

Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.

Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.

Sperr-Notruf für Kartensperrungen

Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.

  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050

Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:

www.sperr-notruf.de.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs Spanien

Bei Notfällen oder wichtigen Anfragen im Königreich Spanien hilft Ihnen die Deutsche Botschaft in Madrid. Bei Fragen, bzgl. konsularischer Angelegenheiten, kann Ihnen die Spanische Botschaft in Berlin behilflich sein.

Deutsche Botschaft in Madrid

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embajada de la República Federal de Alemania

Calle de Fortuny, 8

28010 Madrid

ESPAÑA / SPAIN

Telefon: 0034 91 557 900 0

Fax: 0034 91 310 210 4

E-Mail: info@madrid.diplo.de

Internet: www.spanien.diplo.de

Spanische Botschaft in Berlin

Botschaft des Königreichs Spanien

Lichtensteinallee 1

10787 Berlin

Telefon: 030 254 007 0

Telefon (Konsularabteilung): 030 254 007 161

Fax: 030 257 995 57

Fax (Konsularabteilung): 030 254 007 420

E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es

E-Mail (Konsularabteilung): emb.berlin.sc@maec.es

Internet: www.exteriores.gob.es

Allgemeine Hinweise für das Königreich Spanien

Das Königreich Spanien ist 1986 in die Europäische Union (EU) beigetreten. Auf dem spanischen Festland gibt es keinen Zeitunterschied zur Bundesrepublik Deutschland. Auf den Kanarischen Inseln (Außengebiet des Königreichs Spanien) beträgt der Zeitunterschied zur Bundesrepublik Deutschland ganzjährig plus 1 (eine) Stunde.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum, Führerschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Königreich Spanien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Königreich Spanien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Königreich Spanien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Spanien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Spanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einer Begegnung mit Haien, einem Hochwasser, einem Wirbelsturm oder einem Erdbeben richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Haie Verhaltenstipps: Hochwasser Verhaltenstipps: Wirbelsturm Verhaltenstipps: Erdbeben

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Königreich Spanien

Notruf und Auslandsvertretungen für das Königreich Spanien

Kommentare sind geschlossen.