• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Notruf und Auslandsvertretungen für Neuseeland

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 10. Januar 2020

Inhalt Reiseinformationen: Neuseeland

Notruf und Auslandsvertretungen für Neuseeland
Notruf und Auslandsvertretungen für Neuseeland

Notruf und Auslandsvertretungen für Neuseeland

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Neuseeland:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Neuseeland! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Neuseeland.

Falls Sie in Neuseeland in eine Notsituation geraten, finden Sie hier wichtige Telefonnummern für den Notfall, z. B. die Notrufnummern in Neuseeland oder den Sperr-Notruf für Kartensperrungen. Für Notfälle oder wichtige Anfragen erhalten Sie auf dieser Seite auch die Telefonnummer und die Anschrift der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington City (Te Whanganui-a-Tara), sowie für die Botschaft von Neuseeland in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin.

Inhalt dieses Beitrags:

Rufnummern für den Notfall in Neuseeland

  • Feuerwehr 111
  • Polizeinotruf 111
  • Notarzt 111

Auslands-Notruf der deutschen Automobilclubs

Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
  2. Tag des Schadens.
  3. Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
  4. Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.

Unter den folgenden Telefonnummern ist der Zentralruf der Autoversicherer aus dem Inland und dem Ausland erreichbar.

  • Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
  • Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300

Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.

Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.

Sperr-Notruf für Kartensperrungen

Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.

  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050

Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:

www.sperr-notruf.de.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland

Bei Notfällen oder wichtigen Anfragen in Neuseeland hilft Ihnen die Deutsche Botschaft in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington City (Te Whanganui-a-Tara). Bei Fragen, bzgl. konsularischer Angelegenheiten, kann Ihnen die Neuseeländische Botschaft in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin behilflich sein.

Deutsche Botschaft in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington City (Te Whanganui-a-Tara)

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany

Embassy o te Federal Republic o Germany

90-92 Hobson Street, Thorndon

6011 Wellington

NEW ZEALAND

Telefon: 0064 4 473 606 3

Fax: 0064 4 473 606 9

E-Mail: info@wellington.diplo.de

Internet: www.wellington.diplo.de

Botschaft von Neuseeland in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin

Botschaft von Neuseeland

Embassy of New Zealand

Embassy o Aotearoa

Atrium, Friedrichstraße 60

10117 Berlin

Telefon: 030 206 210

Fax: 030 206 211 14

E-Mail: nzembber@infoem.org

Internet: www.mfat.govt.nz

Allgemeine Hinweise für Neuseeland

Der Zeitunterschied zwischen den Hauptinseln Neuseelands und der Bundesrepublik Deutschland beträgt plus 12 (zwölf) Stunden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum, Führerschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Neuseeland

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Neuseeland über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Neuseeland erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Neuseeland.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Neuseeland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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