• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Notruf und Auslandsvertretungen für Montserrat (Britisches Überseegebiet)

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 13. März 2018

Inhalt Reiseinformationen: Montserrat

Notruf und Auslandsvertretungen für Montserrat (Britisches Überseegebiet)
Notruf und Auslandsvertretungen für Montserrat (Britisches Überseegebiet)

Notruf und Auslandsvertretungen für Montserrat (Britisches Überseegebiet)

Rufnummern für den Notfall

  • Feuerwehr 911
  • Polizeinotruf 999
  • Notarzt 911

Auslands-Notruf der deutschen Automobilclubs

Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
  2. Tag des Schadens.
  3. Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
  4. Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.

Unter den folgenden Telefonnummern ist der Zentralruf der Autoversicherer aus dem Inland und dem Ausland erreichbar.

  • Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
  • Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300

Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.

Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.

Sperr-Notruf für Kartensperrungen

Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.

  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050

Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:

www.sperr-notruf.de.

Auslandsvertretungen

Die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain (Trinidad und Tobago) ist für Montserrat (Britisches Überseegebiet) zuständig:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embassy of the Federal Republic of Germany
19 St. Clair Avenue, St. Clair
Port-of-Spain, Trinidad, W.I.
TRINIDAD AND TOBAGO
Telefon: (001 868) 628 163 0
Fax: (001 868) 628 163 1
E-Mail: info@ports.diplo.de
Internet: www.port-of-spain.diplo.de

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Berlin:
Britische Botschaft
Wilhelmstraße 70-71
10117 Berlin
Telefon: (030) 204 570
Fax: (030) 20 45 75 71
E-Mail: ukingermany@fco.gov.uk
Internet: www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-berlin.de

Des Weiteren ist das Britische Generalkonsulat in Düsseldorf für Montserrat (Britisches Überseegebiet) zuständig:
Britisches Generalkonsulat
Oststraße 86
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 944 80
Fax: (0211) 488 190
E-Mail: ukingermany@fco.gov.uk
Internet: www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-berlin.de

Allgemeine Hinweise

Montserrat gehört zu den Britischen Überseegebieten in der Karibik. Zeitunterschied zu Deutschland beträgt minus 5 Stunden und in der deutschen Sommerzeit minus 6 Stunden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum, Führerschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Montserrat (Britisches Überseegebiet)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Montserrat (Britisches Überseegebiet) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Montserrat (Britisches Überseegebiet) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Montserrat (Britisches Überseegebiet) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu Montserrat

Notruf und Auslandsvertretungen für Montserrat (Britisches Überseegebiet)

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