Inhalt Reiseinformationen: Grönland
Notruf und Auslandsvertretungen für Grönland (autonomer Teil des Königreichs Dänemark)
Rufnummern für den Notfall
Die Notrufnummern sind in Grönland regional unterschiedlich.
Auslands-Notruf der deutschen Automobilclubs
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)
- Pannenhilfe (Anruf aus dem Inland): 089 202 040 00
- Pannenhilfe – Kurzwahl Mobilfunknetz: 222 222
- Pannenhilfe (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 222 222
- Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge (Anruf aus dem Inland): 07333 808 0
- Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge (Anruf aus dem Ausland): 0049 7333 808 0
- Verletzung/Erkrankung (Anruf aus dem Inland): 089 767 676
- Verletzung/Erkrankung (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 767 676
- Verletzung/Erkrankung – Kontakt per E-Mail (Inland & Ausland): ambulance@adac.de
- Medizinischer Notfall (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 767 677
- Internet: www.adac.de/kontakt-zum-adac/
- ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
- Notruf 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 09841 409 49
- Notruf 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 9841 409 49
- Internet: www.arcd.de/schutzbrief/soforthilfe-bei-panne-und-unfall/
Zentralruf der Autoversicherer
Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
- Tag des Schadens.
- Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
- Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.
- Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
- Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300
Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.
Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.
Sperr-Notruf für Kartensperrungen
Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.
- Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
- Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
- Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
- Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050
Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:
Auslandsvertretungen
Die Deutsche Botschaft in Kopenhagen ist für Grönland zuständig:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Forbundsrepublikken Tysklands Ambassade
Stockholmsgade 57
2100 København Ø, Danmark
Telefon: 354 599 00
Fax: 352 671 05
E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de
Internet: www.kopenhagen.diplo.de
Botschaft des Königreichs Dänemark in Berlin:
Botschaft des Königreichs Dänemark
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon: (030) 505 020 00
Fax: (030) 505 020 50
E-Mail: beramb@um.dk
Internet: http://tyskland.um.dk/
Allgemeine Hinweise
Grönland gehört zur Dänischen Reichsgemeinschaft.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum, Führerschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Grönland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.