Inhalt Reiseinformationen: Bundesrepublik Deutschland
Notruf und Auslandsvertretungen für die Bundesrepublik Deutschland
Falls Sie in der Bundesrepublik Deutschland in eine Notsituation geraten, finden Sie hier wichtige Telefonnummern für den Notfall, z. B. die Notrufnummern in der Bundesrepublik Deutschland oder den Sperr-Notruf für Kartensperrungen.
Inhalt dieses Beitrags:
- Rufnummern für den Notfall in der Bundesrepublik Deutschland
- Notruf der deutschen Automobilclubs
- Zentralruf der Autoversicherer
- Sperr-Notruf für Kartensperrungen
- Allgemeine Hinweise für die Bundesrepublik Deutschland
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Rufnummern für den Notfall in der Bundesrepublik Deutschland
- EU-Notruf 112
- Polizeinotruf 110
- Unfallrettung 110
- Feuerwehr 112
Hinweis: Die Notrufnummern sind in der Bundesrepublik Deutschland ohne Münzeinwurf von den Telefonzellen erreichbar.
Notruf der deutschen Automobilclubs
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)
- Pannenhilfe (Anruf aus dem Inland): 089 202 040 00
- Pannenhilfe – Kurzwahl Mobilfunknetz: 222 222
- Pannenhilfe (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 222 222
- Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge (Anruf aus dem Inland): 07333 808 0
- Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge (Anruf aus dem Ausland): 0049 7333 808 0
- Verletzung/Erkrankung (Anruf aus dem Inland): 089 767 676
- Verletzung/Erkrankung (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 767 676
- Verletzung/Erkrankung – Kontakt per E-Mail (Inland & Ausland): ambulance@adac.de
- Medizinischer Notfall (Anruf aus dem Ausland): 0049 89 767 677
- Internet: www.adac.de/kontakt-zum-adac/
- ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
- Notruf 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 09841 409 49
- Notruf 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 9841 409 49
- Internet: www.arcd.de/schutzbrief/soforthilfe-bei-panne-und-unfall/
Zentralruf der Autoversicherer
Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
- Tag des Schadens.
- Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
- Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.
- Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
- Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300
Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.
Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.
Sperr-Notruf für Kartensperrungen
Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.
- Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
- Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
- Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
- Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050
Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:
Allgemeine Hinweise für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU).
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum, Führerschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.