• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 15. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Belarus (Weißrussland)

Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)
Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)

Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland)

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Belarus (Weißrussland):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Belarus (Weißrussland)! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Belarus.

Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland), z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Belarus (Weißrussland) zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Belarus (Weißrussland) gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten. Die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland) müssen daher unbedingt sorgfältig beachtet und eingehalten werden.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland)

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus (Weißrussland) unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Belarus (Weißrussland) nicht.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem belarussischen (weißrussischen) Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) können einreisende Personen nicht verlangen.

Inhalt: Republik Belarus (Weißrussland) – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland): Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland) und einen gültigen unbeschädigten Reisepass, der bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) noch mindestens 3 (drei) Monate über das Ausreisedatum bzw. über die Visumsdauer hinaus gültig ist. Außerdem ist darauf zu achten, dass im Reisepass noch mindestens 2 (zwei) visierbare Seiten für das belarussische (weißrussische) Einreisevisum sowie noch genug freie Seiten für den belarussischen (weißrussischen) Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen Eintrag mit einem Lichtbild (Passbild / Passfoto) des oder der Minderjährigen im gültigen Reisepass der Eltern / Sorgeberechtigten oder einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtig: Das Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland) muss vor Reisebeginn bei der belarussischen (weißrussischen) Botschaft oder bei den Konsulaten der Republik Belarus (Weißrussland) beantragt werden.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland)

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von der Republik Belarus (Weißrussland) nicht als Reisedokument anerkannt.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Belarus (Weißrussland) einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Belarus (Weißrussland): Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen belarussischen (weißrussischen) Botschaft oder den belarussischen (weißrussischen) Konsulaten erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Sonderregelung in der Republik Belarus (Weißrussland) für Staatsangehörige aus der Europäischen Union und weiteren Staaten

Durch eine Sonderregelung die seit Juli 2018 (zweitausendachtzehn) gültig ist, dürfen Staatsangehörige aus der Europäischen Union und weiteren Staaten für eine Aufenthaltsdauer von 5 (fünf) bis 30 (dreißig) Kalendertagen (gezählt wird ab dem Einreisedatum) ohne Einreisevisum in die Republik Belarus (Weißrussland) einreisen. Die gesamte Liste der Staaten für die visafreie Einreise für maximal 30 (dreißig) Tage können Sie auf der Regierungswebseite der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) einsehen:

Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus – Liste der Staaten.

Folgende Kriterien müssen bei der Einreise für maximal 30 (dreißig) Kalendertage ohne ein belarussisches (weißrussisches) Einreisevisum erfüllt werden:

  • die Einreise wie auch die Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) muss über den Grenzübergang des Internationalen Flughafens Minsk erfolgen,
  • der Reisepass muss noch mindestens 3 (drei) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den belarussischen (weißrussischen) Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind,
  • genügend Finanzmittel in Höhe von von mind. 22 (zweiundzwanzig) US-Dollar (USD) oder 20 (zwanzig) Euro pro Aufenthaltstag in der Republik Belarus (Weißrussland) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) müssen nachgewiesen werden,
  • eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit einer bestätigten Gültigkeit für die Republik Belarus (Weißrussland), deren Versicherungssumme mindestens 10.000 (zehntausend) Euro abdeckt, muss vorgelegt werden.

Hinweis: Unbedingt zu beachten ist, dass die Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen zu erfolgen hat und nicht überschritten werden darf. Das Einreisedatum in die Republik Belarus (Weißrussland) ist der 1 (erste) Kalendertag ab dem gezählt wird.

Auf der folgenden Regierungswebseite der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) erhalten Sie in deutscher, belarussischer (weißrussischer) und russischer Sprache weitere Antworten auf typische Fragen zum 30 (dreißig) tägigen visafreien Reiseverkehr in die Republik Belarus (Weißrussland):

Typische Fragen zum 30 (dreißig)-tägigen visafreien Reiseverkehr – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis für Doppelstaatler und Mehrfachstaatler mit belarussischer (weißrussischer) und einer oder mehr als einer weiteren Staatsangehörigkeit

Einreisende Personen die eine belarussische (weißrussische) und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatsangehörigkeit (Doppelstaatler)) bzw. einreisende Personen die neben der belarussischen (weißrussischen) auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Mehrfachstaatsangehörigkeit (Mehrfachstaatler)), müssen mit ihrem belarussischen (weißrussischen) Reisepass in die Republik Belarus (Weißrussland) einreisen und ausreisen.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus (Weißrussland)

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus (Weißrussland) gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Belarus (Weißrussland). Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten belarussischen (weißrussischen) Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in der Republik Belarus (Weißrussland) kann auch weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Empfehlung für weitere Informationen über die belarussischen (weißrussischen) Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Regierungswebseiten der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) erhalten Sie in deutscher, belarussischer (weißrussischer) und russischer Sprache weitere Informationen über die belarussischen (weißrussischen) Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:

Migrationskarte für einreisende Personen in die Republik Belarus (Weißrussland)

Bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) wird von der belarussischen (weißrussischen) Zollbehörde eine Migrationskarte an die einreisende Person ausgehändigt, die von der einreisenden Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Laut der belarussischen (weißrussischen) Gesetzgebung, muss die Migrationskarte von der einreisenden Person immer mitgeführt werden. Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind Sie verpflichtet, Ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, sowie die ausgestellte Migrationskarte den Beamten vorzuzeigen. Bewahren Sie die Migrationskarte gut auf, denn bei der Ausreise muss die Migrationskarte dem belarussischen (weißrussischen) Zollbeamten übergeben werden. Sollten Sie die Migrationskarte verlieren, müssen Sie bei der nächstgelegenen belarussischen (weißrussischen) Behörde für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Migrationsangelegenheiten (OGIM) eine neue Migrationskarte beantragen.

Inhalt: Republik Belarus (Weißrussland) – Migrationskarte

Hinweis für Durchreisende (Transitreisende) durch die Republik Belarus (Weißrussland)

Für Durchreisende (Transitreisende) werden die Migrationskarten der Republik Belarus (Weißrussland) und der Russischen Föderation – Russland gegenseitig anerkannt.

Ausreise aus der Russischen Föderation und Durchreise durch die Republik Belarus (Weißrussland)

Wenn Sie aus der Russischen Föderation ausreisen, müssen Sie ihre russische Migrationskarte bei der russischen Zollbehörde abgeben. Von der belarussischen (weißrussischen) Zollbehörde wird dann bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) kein Einreisestempel in Ihren Reisepass gestempelt. In diesem Fall müssen Sie bei der Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) Ihren Reiseverlauf mit Reisetickets oder anderen Reiseunterlagen nachweisen. Die gleiche Nachweispflicht über Ihren Reiseverlauf gilt dann auch bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) in der Republik Belarus (Weißrussland).

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Belarus (Weißrussland)

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Belarus (Weißrussland) bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in belarussischer oder russischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Empfehlung: Die vom Notar beglaubigten Dokumente sollten mit einer sog. Apostille (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) als Echtheitsnachweis versehen werden.

Genauere Informationen über das Apostilleverfahren erhalten Sie in deutscher Sprache auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Botschaft in der belarussischen (weißrussischen) Hauptstadt Minsk (Мінск / Минск):

Apostille – Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Minsk.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit belarussischer (weißrussischer) Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der belarussischen (weißrussischen) auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der belarussischen (weißrussischen) auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Belarus (Weißrussland) (insbesondere für nicht-belarussische (weißrussische) Kinder), bei den belarussischen (weißrussischen) Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) zu erkundigen. Falls nach Auskunft der belarussischen (weißrussischen) Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-belarussische (weißrussische) Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Belarus (Weißrussland)

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Belarus (Weißrussland) haben, müssen an den belarussischen (weißrussischen) Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel in Höhe von mind. 22 (zweiundzwanzig) US-Dollar (USD) oder 20 (zwanzig) Euro pro Aufenthaltstag in der Republik Belarus (Weißrussland) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) bzw. bei einer Aufenthaltsdauer von 1 (einem) Monat oder länger in der Republik Belarus (Weißrussland), mind. 536 (fünfhundertsechsunddreißig) US-Dollar (USD) oder 480 (vierhundertachtzig) Euro pro Monat (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) verfügen und diese auch nachweisen. Die Finanzmittel müssen in belarussischer (weißrussischer) Landeswährung (BYN) bzw. ausländischer Währungen (Devisen) in bar oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) nachgewiesen werden.

Achtung: Die Höhe der erfordelichen Finanzmittel, die bei der Einreise nachgewiesen werden muss, kann jederzeit ohne Vorankündigung von der belarussischen (weißrussischen) Regierung geändert werden. Genauere Informationen über den Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel erhalten Sie in deutscher, belarussischer (weißrussischer) und russischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite der belarussischen (weißrussischen) Botschaft:

Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland.

Registrierungspflicht bei der zuständigen örtlichen Behörde in der Republik Belarus (Weißrussland)

In der Republik Belarus (Weißrussland) sind einreisende Personen verpflichtet sich innerhalb von 5 (fünf) Tagen bei der zuständigen örtlichen Behörde für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Migrationsangelegenheiten (OGIM) zu melden und zu registrieren.

  • Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten in der Republik Belarus (Weißrussland) übernimmt die Rezeption die Registrierungspflicht für den Reisenden.
  • Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Registrierungspflicht wird in der Republik Belarus (Weißrussland) mit einem hohen Bußgeld bestraft und/oder es droht im schlimmstenfalls eine Abschiebung.

Weitere Informationen über die Registrierungspflicht in der Republik Belarus (Weißrussland) erhalten Sie in deutscher, belarussischer (weißrussischer) und russischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite der belarussischen (weißrussischen) Botschaft:

Registrierung des Aufenhaltes – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllung der Registrierungspflicht für die Republik Belarus (Weißrussland) über das Internet

Seit Anfang 2019 (zweitausendneunzehn) kann die Registrierungspflicht für die Republik Belarus (Weißrussland) auch über das Internet durchgeführt werden. Nachdem Sie sich auf der folgenden belarussischen (weißrussischen) Regierungswebseite einen persönlichen Zugang eingerichtet haben, können Sie die Registrierungspflicht online erfüllen. Das Online-Angebot zur Erfüllung der Registrierungspflicht, wird in englischer, belarussischer (weißrussischer) und russischer Sprache angeboten:

Registration of a foreign citizen or stateless person temporarily staying in the Republic of Belarus.

Hinweis zur Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Belarus (Weißrussland) einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Belarus (Weißrussland) vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der belarussischen (weißrussischen) Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland) vom belarussischen (weißrussischen) Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Belarus (Weißrussland)

Es gibt für die Republik Belarus (Weißrussland) wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Belarus (Weißrussland)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Belarus (Weißrussland) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Belarus (Weißrussland) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Belarus.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Belarus (Weißrussland) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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