Inhalt Reiseinformationen: Bolivarische Republik Venezuela
Einreisebestimmungen für die Bolivarische Republik Venezuela
Staatsbürger aus Deutschland die mit dem Flugzeug einreisen benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von in der Regel 60 Tagen zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Eine kostenlose Touristenkarte (Tarjeta de Ingreso) wird bei der Einreise ausgestellt und muss bei der Ausreise zurückgegeben werden.
Achtung
Bei der Einreise über den Land- oder Seeweg ist ein Visum erforderlich der vor der Anreise bei den venezolanischen Botschaften oder Konsulaten beantragt werden muss. An den Grenzübergängen von der Bolivarischen Republik Venezuela wird in der Regel kein Visum ausgestellt. Für Geschäftsreisende ist ein Geschäftsvisum zwingend erforderlich und muss ebenfalls vor der Anreise beantragt werden.
Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum und sollten sich vor der Anreise bei der Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Ausländer sind verpflichtet ihren Originalreisepass mit dem Aufenthaltsstatus oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie vom Reisepass immer mit sich zu führen und bei Polizeikontrollen vorzuzeigen. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle ohne Pass angetroffen werden, müssen Sie mit einer Geldbuße oder Verhaftung rechnen. Wenn Kinder in Begleitung nur eines Elternteiles verreisen, kann an den Grenzübergängen von der Bolivarischen Republik Venezuela bei der Einreise und Ausreise eine Einwilligungserklärung (Vollmacht) des anderen Elternteiles verlangt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Bolivarischen Republik Venezuela aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.