• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 26. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem US-amerikanischen Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) können einreisende Personen nicht verlangen.

Inhalt: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA): Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen bordeauxroten Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ohne ein Einreisevisum zulässt. Für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wird jedoch eine US-Einreiseerlaubnis benötigt und muss rechtzeitig vor der Abreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über das Internet beantragt und eingeholt werden. Der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) noch mindestens bis zur Ausreise (einschl. dem Abreisetag) aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den US-amerikanischen Einreisestempel sowie Ausreisestempel und ggf. für das US-amerikanische Einreisevisum verfügbar sind.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht als Reisedokument anerkannt.

Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) geben kann. Die unterschiedlichen Anforderungen können z. B. die Gültigkeitsdauer der mitzuführenden Reisedokumente betreffen.

Achtung: Bei Flugreisen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gelten verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Befragungen bei den Kontrollen am Abflugort sind nicht auszuschließen, daher sollten Flugreisende ausreichend Zeit einplanen. Damit die Sicherheitskontrollen rechtzeitig passiert werden können, ist es dringend zu empfehlen, mind. 3 (drei) Stunden vor dem Abflugtermin in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am Flughafen einzutreffen.

Für deutsche Kinderreisepässe gelten die folgenden US-amerikanischen Vorschriften:

  • vor dem 26. (sechsundzwanzigsten) Oktober 2006 (zweitausendsechs) ausgestellte deutsche Kinderreisepässe berechtigen zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ohne ein Einreisevisum.
    • Allerdings benötigen Minderjährige ebenfalls eine US-Einreiseerlaubnis, die rechtzeitig vor Reiseantritt online beantragt und eingeholt werden muss.
  • Ein Einreisevisum für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) muss beantragt werden, wenn der Kinderreisepass nach dem 25. (fünfundzwanzigsten) Oktober 2006 (zweitausendsechs) ausgestellt wurde.

Auf der folgenden Regierungswebseite der US-amerikanischen Botschaft erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache, im Abschnitt "WELCHE DEUTSCHEN REISEPÄSSE SIND GÜLTIG FÜR DAS VISUMSFREIE REISEN (VWP)?", weitere Informationen über die Einreise mit deutschen Kinderreisepässen:

ESTA | US-Botschaft und Konsulate in Deutschland.

Hinweis: Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, deren Staatsbürger zum US-amerikanischen Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) zugelassen sind.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) – Einholung einer US-Einreiseerlaubnis über das elektronische System zur Reisegenehmigung (ESTA)

Alle Reisenden die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einreisen dürfen, müssen seit dem 12. (zwölften) Januar 2009 (zweitausendneun) mindestens 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor der Abreise eine US-Einreiseerlaubnis über das Internet beantragen und einholen. Die Beantragung / Registrierung für die US-Einreiseerlaubnis erfolgt über das elektronische System zur Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization (ESTA)) auf folgender Internetadresse:

Official ESTA Application Website, U.S. Customs and Border Protection (Offizielle ESTA Bewerbungswebseite, U.S. Zoll und Grenzschutz).

Die, über das elektronische Verfahren erteilte, US-Einreiseerlaubnis gilt für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren oder bis zum Ablaufdatum der Gültigkeit des Reisepasses, welches bei der ESTA-Online Beantragung angegebenen wurde. Die online erteilte US-Einreiseerlaubnis ist für beliebig viele Einreisen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für eine maximale Aufenthaltsdauer von jeweils bis zu 90 (neunzig) Tagen, gültig.

Seit dem 8. (achten) September 2010 (zweitausendzehn) wird für die ESTA-Online Beantragung der US-Einreiseerlaubnis eine Gesamtgebühr in Höhe von 14 (vierzehn) US-Dollar (USD) erhoben (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)). Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • die Bearbeitungsgebühr des elektronischen Antrags für die US-Einreiseerlaubnis beträgt 4 (vier) US-Dollar (USD) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) und muss auch bei Nicht-Erteilung der US-Einreiseerlaubnis bezahlt werden.
  • Die Genehmigungsgebühr des elektronischen Antrags für die US-Einreiseerlaubnis beträgt 10 (zehn) US-Dollar (USD) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)).

Die Bezahlung der anfallenden Gebühren muss online per Kreditkarte (AMEX-American Express, VISA, MasterCard oder Discover) erfolgen.

Tipp: Die ESTA-Online Beantragung der US-Einreiseerlaubnis für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist auch über ein Reisebüro möglich.

Einreisevisum für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA): Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den US-amerikanischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Empfehlung: Eine Auflistung von Staaten, deren Staatsbürger für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen über das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einreisen dürfen, können Sie in englischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des US-amerikanischen Ministeriums für Heimatschutz (Department of Homeland Security) einsehen:

Visa Waiver Program Requirements | Homeland Security.

Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es gibt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Möglichkeit der kostenpflichtigen Verlängerung des Einreisevisums. Der Antrag für eine Verlängerung des Einreisevisums muss bei der zuständigen US-amerikanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Genauere Informationen über die Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer und spanischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsdienstes (U.S. Citizenship and Immigration Service (USCIS)):

Homepage | U.S. Citizenship and Immigration Service (USCIS).

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei der US-amerikanischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den US-amerikanischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld und einem mehrjährigem Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten US-amerikanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Empfehlung für weitere Informationen über die US-amerikanischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Regierungswebseiten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache weitere Informationen über die US-amerikanischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:

Abnahme der Fingerabdrücke und Erstellung einer digitalen Porträtfotografie bei der Passkontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bei der Passkontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) müssen alle Personen laut dem US-amerikanischen Gesetz ihre Fingerabdrücke bei der Einreise digital einscannen lassen. Zudem wird eine digitale Porträtfotografie von jeder einreisenden Person erstellt.

Achtung: Eine Verweigerung der Abgabe der Fingerabdrücke oder der digitalen Porträtfotografie wird vom US-amerikanischen Grenzbeamten mit einem Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) geahndet.

Genauere Informationen über das Biometrische Identitätsmanagement der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des US-amerikanischen Ministeriums für Heimatschutz (Department of Homeland Security):

Office of Biometric Identity Management | Homeland Security.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte in englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.

Laut US-amerikanischem Gesetz gelten Personen unter 18 (achtzehn) Jahren als Minderjährige und benötigen einen besonderen Schutz.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der US-amerikanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der US-amerikanischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Genauere Informationen erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache auf den folgenden Regierungswebseiten der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) (insbesondere für nicht-US-amerikanische Kinder), bei den US-amerikanischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu erkundigen. Falls nach Auskunft der US-amerikanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-US-amerikanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben, müssen an den US-amerikanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom US-amerikanischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der US-amerikanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vom US-amerikanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es gibt für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)) weist alle Flugreisenden darauf hin, ihre Gepäckstücke / Koffer, zwecks manueller Nachkontrollen durch die Beamten der US-Grenzbehörde, nicht abzuschließen.
    • Abgeschlossene Gepäckstücke / Koffer werden von den US-Beamten gewaltsam geöffnet.
    • Grundsätzlich wird die Haftung für Beschädigungen oder Verlust von Inhalten / Sachen, von der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)), ausgeschlossen.
      • Über die erfolgte Nachkontrolle durch die US-Grenzbehörde wird im Gepäckstück / Koffer ein Hinweiszettel über den Haftungsausschluss hinterlegt.
    • Auf der folgenden Regierungswebseite der US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)) erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen:
  • US-Grenzbeamte dürfen alle elektronischen Geräte die Daten speichern (Informationstechnische Systeme) sowie Datenträger jeglicher Art durchsuchen, um Straftaten zu verhindern.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit Einreisestempel, ggf. mit gültigem Einreisevisum, den US-amerikanischen Beamten vorzuzeigen.
    • Eine Fotokopie der genannten Dokumente mit sich zu führen, reicht in manchen US-Bundesstaaten nicht aus und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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