• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay

Aktuelles Datum: Freitag, 29. März 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 29. Januar 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Östlich des Uruguay

Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay
Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay

Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Östlich des Uruguay:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Östlich des Uruguay! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Uruguay.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Östlich des Uruguay zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Östlich des Uruguay gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Östlich des Uruguay

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Östlich des Uruguay unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Östlich des Uruguay nicht.

Inhalt: Republik Östlich des Uruguay – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Östlich des Uruguay: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Östlich des Uruguay ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass sollte bei der Einreise in die Republik Östlich des Uruguay noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Östlich des Uruguay einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Östlich des Uruguay: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Uruguay erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Empfehlung: Eine Auflistung von Staaten, deren Staatsbürger für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen kein Einreisevisum für die Republik Östlich des Uruguay benötigen, können Sie auf der folgenden Website der uruguayischen Botschaft einsehen:

TOURISTENVISUM – Botschaft der Republik Östlich des Uruguay.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Östlich des Uruguay

Es gibt die Möglichkeit der einmaligen Aufenthaltsverlängerung in der Republik Östlich des Uruguay. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der uruguayischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Regierungswebseite der uruguayischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:

Sitio oficial de la República Oriental del Uruguay | Migración.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Östlich des Uruguay

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Östlich des Uruguay reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Östlich des Uruguay ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den uruguayischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Östlich des Uruguay

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Östlich des Uruguay gilt nicht als Kavaliersdelikt und kann streng geahndet werden. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Östlich des Uruguay. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Östlich des Uruguay meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten uruguayischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige in die Republik Östlich des Uruguay

Wenn Minderjährige allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen der Republik Östlich des Uruguay bei der Einreise und Ausreise eine vom Konsulat der Republik Östlich des Uruguay oder eine von der uruguayischen Botschaft beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Minderjährige die nur mit einem Elternteil verreisen, wird eine vom Konsulat der Republik Östlich des Uruguay oder eine von der uruguayischen Botschaft beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts, das ebenfalls vom Konsulat der Republik Östlich des Uruguay oder von der uruguayischen Botschaft beglaubigt werden muss, verlangt. Laut uruguayischem Gesetz gelten Personen unter 18 (achtzehn) Jahren als Minderjährige und benötigen einen besonderen Schutz.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit uruguayischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der uruguayischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen. Genauere Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache auf der folgenden Website der Botschaft der Republik Östlich des Uruguay:

Reisevollmacht für Minderjährige – Botschaft der Republik Östlich des Uruguay.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Minderjährigen in die Republik Östlich des Uruguay (insbesondere für nicht-uruguayische Minderjährige), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Östlich des Uruguay zu erkundigen. Falls nach Auskunft der uruguayischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige (insbesondere für nicht-uruguayische Minderjährige) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Östlich des Uruguay

Alle einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Östlich des Uruguay haben, müssen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Östlich des Uruguay mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Östlich des Uruguay einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Östlich des Uruguay vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der uruguayischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Östlich des Uruguay vom uruguayischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Östlich des Uruguay

Es gibt für die Republik Östlich des Uruguay wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Bei der Einreise erhalten alle Reisenden einen Einreisezettel, das bei der Ausreise an der Grenzkontrolle abzugeben ist. Bewahren Sie den Einreisezettel sorgfältig auf, da eine Neubeschaffung sehr mühevoll und zeitaufwendig ist.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Östlich des Uruguay haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Östlich des Uruguay.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Östlich des Uruguay abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den uruguayischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Östlich des Uruguay

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Östlich des Uruguay über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Östlich des Uruguay erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Uruguay.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Östlich des Uruguay aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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