Inhalt Reiseinformationen: Tuvalu
Einreisebestimmungen für Tuvalu
Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Visum und einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Ein Visum für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erhalten Sie bei der Einreise. Eine Aufenthaltsverlängerung kann vor Ort bei der Einwanderungsbehörde (Principal Immigration Office) beantragt werden.
Achtung
Alle Reisenden die nicht aus touristischen Gründen auf den Inselstaat Tuvalu reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften von Tuvalu ein Visum beantragen.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich über die Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften von Tuvalu erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Wenn Minderjährige allein verreisen, wird an den Grenzübergängen von Tuvalu bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Zudem muss bescheinigt werden dass der oder die Minderjährige von einem Verwandten oder Bekannten auf Tuvalu versorgt wird und dass genügend Geldmittel für die Versorgung des Minderjährigen bereitgestellt ist. Die erforderlichen amtlich beglaubigten Dokumente sollten in englischer Sprache übersetzt sein.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Tuvalu aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.