Inhalt Reiseinformationen: Turkmenistan
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Einreisebestimmungen für Turkmenistan
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Das Einreisevisum muss vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten von Turkmenistan beantragt und eingeholt werden.. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität.
Wichtig: Es ist nur möglich ein Visum zur Einreise wie auch für die Durchreise (Transitvisa) zu erhalten, wenn eine Einladung von privater oder offizieller Stelle von Turkmenistan vorliegt. Einige Reisebüros bieten als speziellen Service die Einholung der Einladungen und des Einreisevisums an. Für die Erteilung eines Einreisevisums, der den Aufenthalt von mehr als 3 (drei) Monaten zulässt, wird ein ärztliches Attest über „HIV (AIDS) negativ“ benötigt. Prüfen Sie nach Erhalt des Einreisevisums unbedingt, dass der Geltungsbereich für den Aufenthalt nicht auf einzelne Gebiete oder Orte beschränkt ist.
Achtung
Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Einreise über einen Flughafen ein Visum für Turkmenistan zu erhalten, wenn eine Visumgenehmigung vom turkmenischen Migrationsdienst vorliegt. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, das Visum für Turkmenistan am Flughafen einzuholen, da schon mehrfach Einreisende Personen wegen fehlender Dokumente tagelang im Transitbereich des Flughafens festgehalten wurden.
Hinweis
Einreisende Personen müssen genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in Turkmenistan nachweisen.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich bei der Einreise an den Grenzübergängen gebührenpflichtig registrieren zu lassen. Die Registrierungsgebühr ist in US-Dollar (USD) zu entrichten. Bei der Registrierung wird eine grüne Ein- und Ausreisekarte ausgestellt. Die Aufbewahrung der Ausreisekarte ist sehr wichtig, da es bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Für Reisende die sich länger als 3 (drei) Tage in Turkmenistan aufhalten besteht zudem eine weitere Anmeldepflicht beim Staatlichen Migrationsdienst in Aschgabat oder deren örtlichen Zweigstellen. Die Anmeldepflicht ist selbst zu veranlassen, auch wenn der Reisende sich in einem Hotel aufhält. Für Ausländer sind Übernachtungen nur in staatlich sanktionierten Hotels möglich. Für die Anmeldung erhält der Reisende eine Unterbringungsbestätigung vom Hotel und muss diese mit der Quittung der Registrierungsgebühr, die er bei der Einreise gezahlt hat, beim Staatlichen Migrationsdienst vorlegen. Zudem ist ein biometrisches Passfoto für die Anmeldung notwendig. In Form eines Stempelvermerks in den Reisepass wird die Anmeldung eingetragen. Der Reisende muss sich vor der Abreise beim Staatlichen Migrationsdienst auch wieder selbst abmelden, das ebenfalls in Form eines Stempelvermerks in den Reisepass eingetragen wird. Bei der Ausreise wird überprüft ob beide Stempelvermerke im Reisepass eingetragen sind. Beim Verstoß gegen die Registrierungspflicht muss eine hohe Geldbuße bezahlt werden.
Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Originalreisepass mit gültigem Einreisevisum immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Turkmenistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
Weitere Informationen zu Turkmenistan
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