• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand

Aktuelles Datum: Montag, 2. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 8. Februar 2019

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Thailand

Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand
Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand

Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Königreich Thailand:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Königreich Thailand! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Thailand.

Die Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt im Königreich Thailand zur Einreiseverweigerung. An den thailändischen Grenzübergängen gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für das Königreich Thailand

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für das Königreich Thailand unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es im Königreich Thailand nicht.

Inhalt: Königreich Thailand – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für das Königreich Thailand: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass und erhalten bei der Einreise ein Touristenvisum, der den Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in das Königreich Thailand noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Ein- und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Die thailändische Einwanderungsbehörde entscheidet bei der Einreise über die Dauer des Touristenvisums. Ein Anspruch auf eine Aufenthaltsdauer von 30 (dreißig) Tagen besteht jedoch nicht.

Tipp: Wer einen längeren touristischen Aufenthalt im Königreich Thailand plant, sollte das Einreisevisum rechtzeitig vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten des Königreichs Thailand beantragen.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in das Königreich Thailand einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für das Königreich Thailand: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Königreichs Thailand erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung im Königreich Thailand

Es gibt die Möglichkeit der einmaligen Aufenthaltsverlängerung im Königreich Thailand um bis zu 30 (dreißig) weitere Tage. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der thailändischen Einwanderungsbehörde (Immigration Bureau of the Kingdom of Thailand) gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Regierungswebseite der thailändischen Einwanderungsbehörde:

Visa Extension - In the case of tourism purposes - Immigration Bureau of the Kingdom of Thailand.

Hinweis: Die einmalige Aufenthaltsverlängerung um bis zu 30 (dreißig) weitere Tage wird nur für einen touristischen Aufenthalt im Königreich Thailand gewährt.

Wichtiger Hinweis für die Verlängerung des Visums im Königreich Thailand

Es ist dringend davon abzuraten, die Verlängerung des Visums im Königreich Thailand einem Reisebüro oder einem Vermittler anzuvertrauen, da diese Aufenthaltsverlängerungen in aller Regel gefälscht sind. Bei der Ausreise aus dem Königreich Thailand entstehen dem Reisende dadurch große Schwierigkeiten. Die Strafe für dieses Vergehen ist eine hohe Geldbuße, die Verhaftung wegen einem gefälschten Visum (Dokumentenfälschung) und eine Einreisesperre für das Königreich Thailand.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte im Königreich Thailand

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in das Königreich Thailand reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Königreichs Thailand ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den thailändischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Königreich Thailand

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Königreich Thailand gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld und einer Einreisesperre für das Königreich Thailand rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage im Königreich Thailand. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus dem Königreich Thailand nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten thailändischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für weitere Informationen über die thailändischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf der folgenden Website der Botschaft des Königreichs Thailand erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die thailändischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Königlich Thailändische Botschaft – Visabestimmungen des Königreichs Thailand.

Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Königreich Thailand

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen des Königreichs Thailand bei der Einreise und Ausreise eine beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten, eine Fotokopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und Ausweiskopien von den Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in englischer Sprache übersetzt und beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit thailändischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der thailändischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in das Königreich Thailand (insbesondere für nicht-thailändische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft des Königreichs Thailand zu erkundigen. Falls nach Auskunft der thailändischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-thailändische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Königreich Thailand

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz im Königreich Thailand haben, müssen im Königreich Thailand ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in das Königreich Thailand mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in das Königreich Thailand einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen des Königreichs Thailand vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der thailändischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in das Königreich Thailand vom thailändischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für das Königreich Thailand

Es gibt für das Königreich Thailand wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Verstöße gegen die thailändischen Einreisebestimmungen werden hart bestraft.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für das Königreich Thailand haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt im Königreich Thailand.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für das Königreich Thailand abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum den thailändischen Beamten vorzuzeigen.
  • Bei der Ausreise aus dem Königreich Thailand müssen alle Passagiere vor dem Einsteigen (Boarding) ins Flugzeug ihre Identität nachweisen. Sollte die Schreibweise des Namens im Reisepass nicht identisch mit dem Namen im Flugschein sein, wird der Zutritt ins Flugzeug nicht erlaubt und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daher sollten Sie die Schreibweise ihres Namens in allen Reiseunterlagen sorgfältig prüfen und ggf. rechtzeitig korrigieren lassen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Königreich Thailand

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Königreich Thailand über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Königreich Thailand erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Thailand.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Thailand aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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