Inhalt Reiseinformationen: Arabische Republik Syrien
Einreisebestimmungen für die Arabische Republik Syrien
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Visum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum ist vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Arabischen Republik Syrien zu beantragen.
Achtung
Die Einreise wird verweigert (auch bei bereits erteiltem Visum) wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom israelischen Staat oder ein Ein- oder Ausreisestempel von Grenzübergängen zu Israel in den Reisedokumenten enthalten sind. Ebenfalls führt jeder andere Hinweis auf den israelischen Staat oder auf den jüdischen Glauben zur Einreiseverweigerung.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Für Transitreisende die per Flugzeug in Syrien zwischenlanden müssen, wird ebenfalls ein Visum benötigt. Für einreisende Personen die sich länger als 14 Tage in Syrien aufhalten wollen, besteht eine Meldepflicht. Die Registrierung muss innerhalb von 14 Tagen beim Ausländeramt „Head Office of Immigration“ in Damaskus erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht kann die Ausreise verweigert werden und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Arabischen Republik Syrien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.