• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Suriname

Aktuelles Datum: Freitag, 29. März 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 15. November 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Suriname

Einreisebestimmungen für die Republik Suriname
Einreisebestimmungen für die Republik Suriname

Einreisebestimmungen für die Republik Suriname

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Suriname:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Suriname! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Suriname.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Suriname müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Suriname zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Suriname gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise in die Republik Suriname nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Suriname

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Suriname unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Suriname nicht.

Inhalt: Republik Suriname – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Suriname: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Suriname ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der bei der Einreise in die Republik Suriname noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das surinamische Einreisevisum sowie für den surinamischen Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Suriname einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtig: Rechtzeitig vor Reisebeginn muss über das Internet ein elektronisches Visum (E-Visa) oder eine elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) für die Republik Suriname beantragt werden.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Republik Suriname

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Republik Suriname unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Republik Suriname ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von der Republik Suriname nicht als Reisedokument anerkannt.

Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften der Republik Suriname geben kann. Die unterschiedlichen Anforderungen können z. B. die Gültigkeitsdauer der mitzuführenden Reisedokumente betreffen.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Suriname einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Suriname: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den surinamischen Konsulaen oder bei der surinamischen Botschaft erkundigen und ggf. die notwendigen surinamischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem surinamischen Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise in die Republik Suriname können einreisende Personen nicht verlangen.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Suriname

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Suriname gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird in den meisten Fällen streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Suriname. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Suriname meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten surinamischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Elektronisches Visum (E-Visa) oder elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) für die Republik Suriname

Für die Einreise in die Republik Suriname wird ein elektronisches Visum (E-Visa) oder eine elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) benötigt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise auf den folgenden Webseiten online beantragt werden:

Die Beantragung eines elektronischen Visums (E-Visa) oder einer elektronischen Touristenkarte (E-Tourist-Card) für die Republik Suriname ist für deutsche Staatsbürger und für Staatsbürger aus weiteren Ländern möglich. Die gesamte Liste der Staaten, die ein elektronisches Visum (E-Visa) bzw. eine elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) beantragen dürfen, können Sie auf den folgenden Webseiten einsehen:

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit für das elektronische Visum (E-Visa) sowie für die elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) 3 (drei) Tage. In den meisten Fällen wird das elektronische Visum (E-Visa) oder die elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt und muss ausgedruckt werden. Weitere Informationen und Antworten auf offene Fragen erhalten Sie auf der folgenden Website:

Frequently Asked Questions | VFS Global | Official partner of the Government of Suriname.

Hinweis: Das elektronische Visum (E-Visa) kann für eine einmalige Einreise oder für Mehrfacheinreisen ausgestellt werden. Die elektronische Touristenkarte (E-Tourist-Card) ist nur für eine einmalige Einreise gültig. Mit der elektronischen Touristenkarte (E-Tourist-Card) ist ein Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Suriname möglich.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Suriname

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Suriname bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Suriname vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in niederländischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit surinamischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der surinamischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der surinamischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die surinamischen gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Suriname (insbesondere für nicht-surinamische Kinder), bei den surinamischen Konsulaten oder der Botschaft der Republik Suriname zu erkundigen. Falls nach Auskunft der surinamischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-surinamische Kinder) bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Suriname besteht, sollte zumindest zur Sicherheit eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Suriname

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Suriname haben, müssen an den surinamischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom surinamischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Suriname verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Suriname mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Suriname einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Suriname vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der surinamischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Suriname vom surinamischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Suriname

Es gibt für die Republik Suriname wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Suriname haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Suriname.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Suriname abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum, den surinamischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Suriname

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Suriname über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Suriname erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Suriname.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Suriname aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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