Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka
Einreisebestimmungen für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Sri Lanka einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum sollte vor Reisebeginn bei den sri-lankischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka beantragt werden. Ein Touristenvisum für 4 (vier) Wochen kann auch bei der Einreise an den sri-lankischen Grenzübergängen beantragt werden.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka haben, an den sri-lankischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka
Es gibt für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum, den sri-lankischen Beamten vorzuzeigen.
- Sollten Sie in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrolle / Polizeikontrolle) ohne Ihren Reisepass und gültigem Einreisevisum angetroffen werden, müssen Sie mit einer hohen Geldbuße oder Verhaftung rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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