Inhalt Reiseinformationen: Republik Serbien
Einreisebestimmungen für die Republik Serbien
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt von bis zu 3 (drei) Monaten in der Republik Serbien ohne ein Einreisevisum zulässt. Aufenthalte in der Republik Kosovo werden zum Aufenthalt in der Republik Serbien mit angerechnet. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Die Reisedokumente müssen bei der Einreise in die Republik Serbien noch mindestens 3 (drei) Monate Gültigkeit haben. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in die Republik Serbien reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass in die Republik Serbien ist erlaubt. Ein vorläufiger Personalausweis wird von der Republik Serbien nicht als Reisedokument anerkannt.
Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft der Republik Serbien erkundigen.
Achtung
Die Republik Serbien betrachtet die Republik Kosovo nicht als Ausland, sondern als Teil seines eigenen Staatsgebietes. Bei der Einreise über die Republik Kosovo in die Republik Serbien kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Ausreise, da aus der serbischen Betrachtung die Ersteinreise nicht über einen offiziellen Grenzübergang der Republik Serbien erfolgt ist und dadurch die Ersteinreise in die Republik Serbien nicht elektronisch erfasst wurde. Für Reisende die in die Republik Kosovo und im Anschluss in die Republik Serbien reisen möchten, empfiehlt das serbische Außenministerium die Ersteinreise über einen serbischen Grenzübergang. Erst dann sollte eine Weiterreise in die Republik Kosovo und wieder zurück in die Republik Serbien erfolgen, um die erwähnten Schwierigkeiten bei der Ausreise aus der Republik Serbien zu vermeiden.
Hinweis
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten übernimmt dies die Rezeption für den Reisenden. Eine Bescheinigung über die erfolgte Meldepflicht wird von der serbischern Polizei ausgestellt und muss stets bei sich getragen werden. Bei Polizeikontrollen und bei der Ausreise ist die Bescheinigung über die erfolgte Meldepflicht vorzulegen. Wer die Meldepflicht nicht erfüllt, muss mit einem hohen Bußgeld und mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Serbien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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