• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Serbien

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 17. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Serbien

Einreisebestimmungen für die Republik Serbien
Einreisebestimmungen für die Republik Serbien

Einreisebestimmungen für die Republik Serbien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Serbien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Serbien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Serbien.

Verschärfte Grenzkontrollen in der Republik Serbien

An den Grenzübergängen der Republik Serbien muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da die Grenzkontrollen verschärft worden sind. Mit der Vorbereitung auf den Beitritt der Republik Serbien zum Schengener Abkommen dient dies dem Schutz der Landgrenzen des Schengenraums und betrifft auch Bürger der Europäischen Union (EU).

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt von bis zu 3 (drei) Monaten in der Republik Serbien ohne ein Einreisevisum zulässt. Aufenthalte in der Republik Kosovo werden zum Aufenthalt in der Republik Serbien mit angerechnet. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Die Reisedokumente müssen bei der Einreise in die Republik Serbien noch mindestens 3 (drei) Monate Gültigkeit haben. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in die Republik Serbien reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind.

Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass in die Republik Serbien ist erlaubt. Ein vorläufiger Personalausweis wird von der Republik Serbien nicht als Reisedokument anerkannt.

Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft der Republik Serbien erkundigen.

Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren dürfen nicht alleine in die Republik Serbien einreisen. Minderjährige ab 16 (sechzehn) Jahren die allein Reisen, benötigen eine beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) von beiden Elternteilen oder des Sorgeberechtigten bei geschiedenen Eltern. Es ist empfehlenswert, eine beglaubigte Kopie der internationalen Geburtsurkunde und bei geschiedenen Eltern zusätzlich eine beglaubigte Kopie des behördlichen Beschlusses mit dem Sorgerecht mitzuführen.

Achtung

Die Republik Serbien betrachtet die Republik Kosovo nicht als Ausland, sondern als Teil seines eigenen Staatsgebietes. Bei der Einreise über die Republik Kosovo in die Republik Serbien kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Ausreise, da aus der serbischen Betrachtung die Ersteinreise nicht über einen offiziellen Grenzübergang der Republik Serbien erfolgt ist und dadurch die Ersteinreise in die Republik Serbien nicht elektronisch erfasst wurde. Für Reisende die in die Republik Kosovo und im Anschluss in die Republik Serbien reisen möchten, empfiehlt das serbische Außenministerium die Ersteinreise über einen serbischen Grenzübergang. Erst dann sollte eine Weiterreise in die Republik Kosovo und wieder zurück in die Republik Serbien erfolgen, um die erwähnten Schwierigkeiten bei der Ausreise aus der Republik Serbien zu vermeiden.

Hinweis

Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten übernimmt dies die Rezeption für den Reisenden. Eine Bescheinigung über die erfolgte Meldepflicht wird von der serbischern Polizei ausgestellt und muss stets bei sich getragen werden. Bei Polizeikontrollen und bei der Ausreise ist die Bescheinigung über die erfolgte Meldepflicht vorzulegen. Wer die Meldepflicht nicht erfüllt, muss mit einem hohen Bußgeld und mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise rechnen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Serbien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Serbien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Serbien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Serbien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Serbien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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