• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Aktuelles Datum: Freitag, 13. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 2. November 2019

Inhalt Reiseinformationen: Russische Föderation – Russland

Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland
Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Russische Föderation – Russland:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Russische Föderation – Russland! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Russische Föderation.

Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Russischen Föderation – Russland zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Russischen Föderation – Russland gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten. Die Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland müssen daher unbedingt sorgfältig beachtet und eingehalten werden.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Russische Föderation – Russland

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Russische Föderation – Russland unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Russischen Föderation – Russland nicht.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem russischen Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise in die Russische Föderation – Russland können einreisende Personen nicht verlangen.

Inhalt: Russische Föderation – Russland: Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Russische Föderation – Russland: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Russische Föderation – Russland und einen gültigen Reisepass, der bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist. Außerdem ist darauf zu achten, dass im Reisepass noch mindestens 2 (zwei) visierbare Seiten für das russische Einreisevisum sowie noch genug freie Seiten für den russischen Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum für die Russische Föderation – Russland muss rechtzeitig vor Reisebeginn bei der russischen Botschaft oder bei den russischen Konsulaten beantragt werden.

Achtung: An den Flughäfen und Grenzübergängen der Russischen Föderation – Russland wird kein Einreisevisum von der russischen Zollbehörde ausgestellt und infolgedessen, wrd dem Reisenden die Einreise in die Russische Föderation – Russland verweigert. Auch Transitreisende (z. B. beim Flughafentransit) benötigen ein Visum (Transitvisum) für die Russische Föderation – Russland und müssen diesen vor der Anreise bei den russischen Auslandsvertretungen beantragen und einholen.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise die Russische Föderation – Russland

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise die Russische Föderation – Russland unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Russische Föderation – Russland ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von der Russischen Föderation – Russland nicht als Reisedokument anerkannt.

Reisedokumente die beschädigt sind, werden in der Regel von den russischen Grenzbeamten nicht anerkannt und die Person ist zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften der Russischen Föderation – Russland geben kann. Die unterschiedlichen Anforderungen können z. B. die Gültigkeitsdauer der mitzuführenden Reisedokumente betreffen.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Russische Föderation – Russland einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Russische Föderation – Russland: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der russischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Russischen Föderation – Russland erkundigen und ggf. die notwendigen russischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Hinweis für Doppelstaatler und Mehrfachstaatler mit russischer und einer oder mehr als einer weiteren Staatsangehörigkeit

Einreisende Personen die eine russische und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatsangehörigkeit (Doppelstaatler)) bzw. einreisende Personen die neben der russischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Mehrfachstaatsangehörigkeit (Mehrfachstaatler)), müssen mit ihrem russischen Reisepass / Auslandspass in die Russische Föderation – Russland einreisen und ausreisen.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld und einem Einreiseverbot in die Russische Föderation – Russland von bis zu 5 (fünf) Jahren rechnen. Zudem muss ein neues Visum bei der örtlichen russischen Migrationsbehörde eingeholt werden. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Russischen Föderation – Russland. Bevor das vom russischen Richter verhängte Bußgeld nicht bezahlt und ein neues Visum eingeholt wurde, ist eine Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten russischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in der Russischen Föderation – Russland kann auch weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Empfehlung für weitere Informationen über die russischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Regierungswebseiten der Botschaft der Russischen Föderation – Russland erhalten Sie in deutscher und russischer Sprache weitere Informationen über die russischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:

Migrationskarte für einreisende Personen in die Russische Föderation – Russland

Bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland wird von der russischen Zollbehörde eine Migrationskarte für die einreisende Person ausgestellt. Die Migrationskarte ist von der einreisenden Person zu unterschreiben und muss stets mitgeführt werden. Laut der russischen Gesetzgebung, sind Sie bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) verpflichtet, Ihren Reisepass sowie die ausgestellte Migrationskarte den Beamten vorzuzeigen. Bewahren Sie die Migrationskarte gut auf, denn bei der Ausreise muss die Migrationskarte dem russischen Zollbeamten übergeben werden. Sollten Sie die Migrationskarte verlieren, müssen Sie beim russischen Migrationsdienst eine neue Migrationskarte beantragen. In der Regel müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 (drei) Arbeitstagen rechnen. Die genaue Bearbeitungszeit hängt jedoch von der Auslastung der Behörde ab. Weitere Informationen erhalten Sie in deutscher und russischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite der Botschaft der Russischen Föderation – Russland:

Migrationskarte | Botschaft der Russischen Föderation.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Russische Föderation – Russland

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Russischen Föderation – Russland bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in russischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit russischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der russischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der russischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Russische Föderation – Russland (insbesondere für nicht-russische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Russischen Föderation – Russland zu erkundigen. Falls nach Auskunft der russischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-russische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Meldepflicht bei der örtlichen Migrationsbehörde in der Russischen Föderation – Russland

Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen bei der örtlichen Migrationsbehörde zu melden.

  • Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten in der Russischen Föderation – Russland übernimmt die Meldepflicht die Rezeption für den Reisenden.
  • Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Meldepflicht bei der Migrationsbehörde (innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen) wird mit einem hohen Bußgeld bestraft und/oder es droht im schlimmstenfalls eine Abschiebung.

Vorsicht vor einer unbewussten illegalen Grenzüberschreitung in die Russische Föderation – Russland

Es gibt Grenzübergänge in der Russischen Föderation – Russland die nur zum Teil umzäunt oder schlecht markiert sind. Dadurch kann es zu einer unbewussten illegalen Grenzüberschreitung kommen, die laut russischem Recht strafbar ist.

  • An der Kurischen Nehrung zwischen der Russischen Föderation – Russland und der Republik Litauen gibt es ein zirka 4 (vier) Kilometer langes Grenzgebiet der beiden Nationen (Russische Föderation – Russland / Republik Litauen), das nicht durchgehend umzäunt ist und dadurch unbewusst eine Grenzüberschreitung stattfinden kann.
  • Zwischen der Russischen Föderation – Russland und der Republik Polen, im Gebiet Kaliningrad (Königsberg), gibt es ein Grenzgebiet, das auch als die "grüne Grenze" bezeichnet wird, an der ebenfalls eine unbewusste Grenzüberschreitung möglich ist. Die Grenze der beiden Nationen (Russische Föderation – Russland / Republik Polen) wird an der sogenannten "grünen Grenze" nur durch Grenzsteine (die weit auseinander liegen) markiert.
  • Wer nicht aufpasst und die Grenze überschreitet, seien es auch nur wenige Meter, wird vom Grenzdienst der Russischen Föderation – Russland wegen des illegalen Überschreitens der russischen Grenze festgenommen und verhört.
  • Die illegale Überschreitung der russischen Grenze kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Russischen Föderation – Russland

Es kann vorkommen, dass von einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Russischen Föderation – Russland haben, an den russischen Grenzübergängen ein Nachweis über ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Russischen Föderation – Russland gefordert wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Russische Föderation – Russland mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Russische Föderation – Russland einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Russischen Föderation – Russland vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der russischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Russische Föderation – Russland vom russischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Russische Föderation – Russland

Es gibt für die Russische Föderation – Russland wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Russische Föderation – Russland

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Russische Föderation – Russland über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Russische Föderation – Russland erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Russische Föderation.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Russischen Föderation – Russland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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