• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Peru

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 20. Februar 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Peru

Einreisebestimmungen für die Republik Peru
Einreisebestimmungen für die Republik Peru

Einreisebestimmungen für die Republik Peru

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Peru:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Peru! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Peru.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Peru müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Peru zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Peru gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Peru

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Peru unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Peru nicht.

Inhalt: Republik Peru – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Peru: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen (pro Halbjahr) in der Republik Peru ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 (sechs) Monate ab dem Einreisetag gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Peru einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) für einreisende Personen in die Republik Peru

Eine Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) zum ausfüllen wird bei der Ankunft in der Republik Peru ausgestellt und muss bei der Ausreise zurückgegeben werden. Sollte die Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) bei der Ausreise nicht vorgelegt werden können, muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Falls bei der Ankunft der Einreisestempel vom peruanischen Grenzbeamten auf die Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) gestempelt wurde und nicht in den Reisepass, muss der Reisende in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis von der peruanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde einholen.

Einreisevisum für die Republik Peru: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft der Republik Peru über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Peru

Es gibt die Möglichkeit der einmaligen Aufenthaltsverlängerung in der Republik Peru um weitere 90 (neunzig) Tage. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der peruanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Regierungswebseite der peruanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:

Superintendencia Nacional de Migraciones | República del Perú.

Hinweis: Die einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 90 (neunzig) Tage wird nur für einen touristischen Aufenthalt in der Republik Peru gewährt.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Peru

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Peru reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Peru ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den peruanischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Meldepflicht für Geschäftsreisende bei der peruanischen Finanzbehörde (Superintendencia Nacional de Contribuciones)

Geschäftsreisende sind in der Republik Peru meldepflichtig und müssen sich nach ihrer Ankunft innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen bei der peruanischen Finanzbehörde (Superintendencia Nacional de Contribuciones) melden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der peruanischen Botschaft oder dem Konsulat über die Meldepflicht für Geschäftsreisende in der Republik Peru zu erkundigen.

Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Republik Peru

Bei der Ausreise aus der Republik Peru kommt es ohne einen Einreisestempel im Reisepass oder der Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom peruanischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen Einreisestempel in Ihren Reisepass oder der auszufüllenden Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Republik Peru über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass oder der Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración) das Einreisedatum nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis von der peruanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde eingeholt werden. Genauere Informationen erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Regierungswebseite der peruanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:

Superintendencia Nacional de Migraciones | República del Perú.

Die Beschaffung der peruanischen Ausreiseerlaubnis ist kostenpflichtig und führt in der Regel zu mehrtägigen Verzögerungen.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Peru

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Peru gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Peru. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Peru nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten peruanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für weitere Informationen über die peruanischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf der folgenden Website der Konsularabteilung der peruanischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie in spanischer Sprache weitere Informationen über die peruanischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Visas – Sección Consular de la Embajada del Perú en la República Federal de Alemania.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Peru

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Peru bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Peru vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte in spanischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit peruanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der peruanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen. Genauere Informationen erhalten Sie in spanischer Sprache auf den folgenden peruanischen Regierungswebseiten:

Autorización de viajes de menores de edad | Sección Consular de la Embajada del Perú en la República Federal de Alemania

und

Superintendencia Nacional de Migraciones | República del Perú.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Peru (insbesondere für nicht-peruanische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Peru zu erkundigen. Falls nach Auskunft der peruanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-peruanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Peru

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Peru haben, an den peruanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Peru nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Peru mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Peru einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Peru vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der peruanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Peru vom peruanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Peru

Es gibt für die Republik Peru wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Peru haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Peru.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Peru abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Ausländer sind verpflichtet ihren Originalreisepass oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie vom Originalreisepass mit der Seite des peruanischen Einreisestempels immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Peru

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Peru über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Peru erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Peru.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Peru aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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