Inhalt Reiseinformationen: Republik Paraguay
Einreisebestimmungen für die Republik Paraguay
Die Einreisebestimmungen für die Republik Paraguay müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Paraguay zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Paraguay gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Paraguay
- Reisegenehmigung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Paraguay
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Paraguay
- Hinweis zur Einreise in die Republik Paraguay mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Paraguay
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Paraguay
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Paraguay
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Paraguay unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Paraguay nicht.
Inhalt: Republik Paraguay – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Paraguay: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Paraguay: Bürger aus anderen Staaten
- Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Paraguay
- Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Paraguay
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Paraguay
Einreisevisum für die Republik Paraguay: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Paraguay ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens bis zur Ausreise gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Paraguay einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Paraguay: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Republik Paraguay erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Paraguay
Es gibt die Möglichkeit der einmaligen Aufenthaltsverlängerung in der Republik Paraguay um weitere 90 (neunzig) Tage. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der paraguayischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Regierungswebseite der paraguayischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:
Ministerio del Interior del Paraguay – Dirección General de Migraciónes.
Hinweis: Die einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 90 (neunzig) Tage wird nur für einen touristischen Aufenthalt in der Republik Paraguay gewährt.
Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Paraguay
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Paraguay reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Paraguay ein Einreisevisum beantragen.
Hinweis: An den paraguayischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Paraguay
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Paraguay gilt nicht als Kavaliersdelikt und kann streng geahndet werden. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Paraguay. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Paraguay meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten paraguayischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Reisegenehmigung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Paraguay
Deutsche Minderjährige die allein bzw. mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, oder die nur mit einem Elternteil verreisen, benötigen bei der Einreise in die Republik Paraguay für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen nur die Geburtsurkunde des Minderjährigen.
Für längerfristige Aufenthalte von über 90 (neunzig) Tagen, wird an den Grenzübergängen der Republik Paraguay bei der Einreise und Ausreise von Minderjährigen, die allein bzw. mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, oder die nur mit einem Elternteil verreisen, weiterhin eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten oder des nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils und eine von der Botschaft der Republik Paraguay beglaubigte Geburtsurkunde des Minderjährigen verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit paraguayischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der paraguayischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen. Genauere Informationen über die erforderliche Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für Minderjährige erhalten Sie auf der folgenden Website der paraguayischen Botschaft:
Reisegenehmigung für Minderjährige – Embajada de la República de Paraguay en Alemania.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Paraguay
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Paraguay haben, an den paraguayischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Paraguay nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Paraguay mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Paraguay einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Paraguay vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der paraguayischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Paraguay vom paraguayischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Paraguay
Es gibt für die Republik Paraguay wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Paraguay haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Paraguay.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Paraguay abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Ausländische Staatsangehörige sollten sich bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrolle / Polizeikontrolle) in der Republik Paraguay jederzeit mit ihrem Reisepass ausweisen können.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Paraguay aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einer Begegnung mit Haien, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Wirbelsturm richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Haie – Verhaltenstipps: Vulkanausbruch – Verhaltenstipps: Lawinen – Verhaltenstipps: Wirbelsturm
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.