Inhalt Reiseinformationen: Republik Panama
Einreisebestimmungen für die Republik Panama
Staatsbürger aus Deutschland die per Flugzeug anreisen, benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 3 (drei) Monate gültig sein. Die panamaische Botschaft empfiehlt jedoch einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 (sechs) Monaten. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität.
Für die Einreise über den Landweg oder Seeweg gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Aufenthaltsdauern, die davon abhängen, über welches Nachbarland bzw. über welches Seegebiet die Einreise nach Panama erfolgt. Es ist ratsam vor der Anreise über den Landweg oder Seeweg die zuständige Botschaft oder das Konsulat der Republik Panama zu kontaktieren und die aktuellen Einreisebestimmungen zu erfragen. Eine Aufenthaltsverlängerung kann ggf. vor Ort bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Ausländerbehörde von Panama (Dirección de Migración): www.migracion.gob.pa
Achtung
Alle Reisenden die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Panama reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Panama ein Visum beantragen.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich über die Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Panama erkundigen.
Alle einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Panama haben, müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel (mindestens 500 USD) für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Bei der Einreise muss in der Republik Panama eine Touristenkarte erworben werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Panama aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.