Inhalt Reiseinformationen: Islamische Republik Pakistan
Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Pakistan
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der bei der Einreise in die Islamische Republik Pakistan noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein sollte. Außerdem ist darauf zu achten, dass im Reisepass noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Ein- und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum muss vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Islamischen Republik Pakistan beantragt werden.
In der Regel ist es nur möglich ein Touristenvisum zu erhalten, wenn die komplette Urlaubsreise im Voraus bei einem pakistanischen Reiseveranstalter gebucht und bezahlt wurde.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket in der Islamischen Republik Pakistan nachweisen.
Reisende die sich länger als 30 (dreißig) Tage in der Islamischen Republik Pakistan aufhalten wollen, müssen sich innerhalb der ersten 30 (dreißig) Tage beim Immigration Head Office melden.
Hinweis
Ausländischen Staatsangehörigen ohne ein gültiges Einreisevisum wird die Einreise in die Islamische Republik Pakistan verweigert.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Islamischen Republik Pakistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.