Inhalt Reiseinformationen: Sultanat Oman
Einreisebestimmungen für das Sultanat Oman
Die Einreisebestimmungen für das Sultanat Oman müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt im Sultanat Oman zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen des Sultanats Oman gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für das Sultanat Oman
- Elektronisches Visum (E-Visa) für das Sultanat Oman
- Vereinbarung zwischen dem Sultanat Oman und dem Staat Katar über die Erteilung eines gemeinsamen Einreisevisums
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Sultanat Oman
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Sultanat Oman
- Hinweis zur Einreise in das Sultanat Oman mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für das Sultanat Oman
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Sultanat Oman
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für das Sultanat Oman
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für das Sultanat Oman unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es im Sultanat Oman nicht.
Inhalt: Sultanat Oman – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für das Sultanat Oman: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für das Sultanat Oman: Bürger aus anderen Staaten
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Sultanat Oman
Einreisevisum für das Sultanat Oman: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass und ein gültiges Einreisevisum für das Sultanat Oman. Der Reisepass muss noch mindestens 6 (sechs) Monate ab dem Einreisetag in das Sultanat Oman gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das omanische Einreisevisum sowie für den omanischen Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus dem Sultanat Oman einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Für die Einreise in das Sultanat Oman muss ein elektronisches Einreisevisum (E-Visa) über das Internet beantragt werden.
Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in das Sultanat Oman
Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in das Sultanat Oman unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in das Sultanat Oman ist mit
- einem Reisepass,
- einem vorläufigen Reisepass (die Empfehlung für Flugreisende sollte dringend beachtet werden) und
- einem Kinderreisepass erlaubt.
Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden vom Sultanat Oman nicht als Reisedokument anerkannt.
Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften vom Sultanat Oman geben kann. Insbesondere für Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass in das Sultanat Oman fliegen möchten, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Abreise bei der Fluggesellschaft über deren Anforderungen bzgl. des mitzuführenden Reisedokumentes, zu informiereen.
Einreisevisum für das Sultanat Oman: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich vor der Anreise über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen bei der omanischen Botschaft oder bei den Konsulaten des Sultanats Oman erkundigen und ggf. die notwendigen omanischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Sultanat Oman
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Sultanat Oman gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage im Sultanat Oman. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus dem Sultanat Oman nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten omanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Elektronisches Visum (E-Visa) für das Sultanat Oman
Seit dem 21. (einundzwanzigsten) März 2018 (zweitausendachtzehn) muss ein elektronisches Visum (E-Visa) beantragt werden. Das elektronische Visum (E-Visa) ist kostenpflichtig und kann auf der folgenden Regierungswebseite des Sultanats Oman online beantragt werden:
E-Visa | Royal Oman Police | Sultanate of Oman.
Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Visa-Arten (E-Visa) für verschiedene Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauern im Sultanat Oman, deren Gebühren sich je nach Art des Visums unterscheiden. In der Regel wird nach der online Beantragung das elektronische Visum (E-Visa) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt und muss ausgedruckt werden.
Vereinbarung zwischen dem Sultanat Oman und dem Staat Katar über die Erteilung eines gemeinsamen Einreisevisums
Bei einer Einreise aus dem Staat Katar in das Sultanat Oman benötigen deutsche Staatsangehörige kein omanisches Einreisevisum, sofern Sie mit einem Flugzeug von Doha (Haupstadt des Staates Katar) nach Maskat (Hauptstadt des Sultanats Oman) auf direktem Weg anreisen. Ein katarisches gebührenpflichtiges Sonder-Visum für den Besuch des Sultanats Oman, mit einer Gültigkeit von mindestens 1 (einem) Monat, wird von der omanischen Zollbehörde anerkannt. Das gebührenpflichtige Sonder-Visum mit der Bezeichnung "Tourist Joint Visa for Qatar and Oman" kann bei der Ankunft am Flughafen Doha (Staat Katar) beantragt werden. Die Regierungen beider Staaten haben eine Vereinbarung über die Erteilung eines gemeinsamen Einreisevisums beschlossen.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Sultanat Oman
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen vom Sultanat Oman bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus dem Sultanat Oman vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in arabischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit omanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der omanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der omanischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in das Sultanat Oman (insbesondere für nicht-omanische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft des Sultanats Oman zu erkundigen. Falls nach Auskunft der omanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-omanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Sultanat Oman
Einreisende Personen müssen im Sultanat Oman ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und ggf. auch genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in das Sultanat Oman mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in das Sultanat Oman einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen des Sultanats Oman vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der omanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in das Sultanat Oman vom omanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für das Sultanat Oman
Es gibt für das Sultanat Oman wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es kann vorkommen, dass kein Einreisevisum für das Sultanat Oman erteilt wird, wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom Staat Israel in den Reisedokumenten enthalten sind.
- Wenn Sie mit einem einmaligen Einreisevisum in das Sultanat Oman einreisen und eine Weiterreise in die Republik Jemen oder in die Vereinigten Arabischen Emirate planen, müssen Sie beachten, dass für die Wiedereinreise in das Sultanat Oman ein neues Einreisevisum erforderlich ist.
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für das Sultanat Oman haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt im Sultanat Oman.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für das Sultanat Oman abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den omanischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Sultanat Oman aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.