Inhalt Reiseinformationen: Republik Nordmazedonien
Einreisebestimmungen für die Republik Nordmazedonien
Die Einreisebestimmungen für die Republik Nordmazedonien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Nordmazedonien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Nordmazedonien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien
- Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Nordmazedonien
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Nordmazedonien
- Meldepflicht bei der örtlichen Polizeidienststelle in der Republik Nordmazedonien
- Hinweis zur Einreise in die Republik Nordmazedonien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Nordmazedonien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Nordmazedonien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Nordmazedonien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Nordmazedonien nicht.
Inhalt: Republik Nordmazedonien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien: Bürger aus anderen Staaten
- Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Nordmazedonien
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Nordmazedonien
Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Nordmazedonien ohne ein Einreisevisum zulässt. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Nordmazedonien einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Bei der Einreise in die Republik Nordmazedonien müssen die Reisedokumente noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in die Republik Nordmazedonien reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind.
Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Republik Nordmazedonien
Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Republik Nordmazedonien unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Republik Nordmazedonien ist mit
- einem Reisepass,
- einem vorläufigen Reisepass,
- einem Kinderreisepass und
- einem Personalausweis erlaubt.
Ein vorläufiger Personalausweis wird von der Republik Nordmazedonien nicht als Reisedokument anerkannt.
Einreisevisum für die Republik Nordmazedonien: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim nordmazedonischen Konsulat bzw. bei der Botschaft der Republik Nordmazedonien über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Nordmazedonien
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Nordmazedonien reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei der nordmazedonischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Republik Nordmazedonien ein Einreisevisum beantragen.
Hinweis: An den nordmazedonischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Nordmazedonien
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Nordmazedonien gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Nordmazedonien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Nordmazedonien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten nordmazedonischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Nordmazedonien
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen der Republik Nordmazedonien bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise und Ausreise vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in mazedonischer, albanischer oder englischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit nordmazedonischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der nordmazedonischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der nordmazedonischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die nordmazedonischen gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Nordmazedonien (insbesondere für nicht-nordmazedonische Kinder), bei den nordmazedonischen Konsulaten oder der Botschaft der Republik Nordmazedonien zu erkundigen. Falls nach Auskunft der nordmazedonischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-nordmazedonische Kinder) bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Nordmazedonien besteht, sollte zumindest zur Sicherheit eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Nordmazedonien
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Nordmazedonien haben, an den nordmazedonischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Nordmazedonien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Meldepflicht bei der örtlichen Polizeidienststelle in der Republik Nordmazedonien
Einreisende Personen sind in der Republik Nordmazedonien verpflichtet, sich innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
- Die Meldepflicht wird bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten von der Rezeption übernommen, der Gast muss sich nicht darum kümmern.
- Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Meldepflicht innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden wird mit einem hohen Bußgeld bestraft und/oder es droht im schlimmstenfalls eine Abschiebung.
Hinweis zur Einreise in die Republik Nordmazedonien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Nordmazedonien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Nordmazedonien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der nordmazedonischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Nordmazedonien vom nordmazedonischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Nordmazedonien
Es gibt für die Republik Nordmazedonien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Nordmazedonien haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Nordmazedonien.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Nordmazedonien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass oder Personalausweis, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den nordmazedonischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig ii der Republik Nordmazedonien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einer Begegnung mit Haien, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Wirbelsturm richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Haie – Verhaltenstipps: Vulkanausbruch – Verhaltenstipps: Lawinen – Verhaltenstipps: Wirbelsturm
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.