• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)

Aktuelles Datum: Donnerstag, 18. April 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 8. März 2018

Inhalt Reiseinformationen: Neukaledonien

Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)
Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)

Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)

Aktuelle Sicherheitshinweise und medizinische Hinweise für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)! Genauere Informationen über die aktuellen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Frankreich.

Staatsbürger aus Deutschland benötigen für einen touristischen Aufenthalt, bei direkter Anreise aus Deutschland einen gültigen Personalausweis. Bei der Anreise über Drittstaaten wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der Personalausweis oder der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität.

Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum und sollten sich vor der Anreise bei der französischen Botschaft erkundigen.

Einreisende Personen müssen genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.

Hinweis

Wenn Minderjährige unter 15 Jahren allein verreisen, wird an den Grenzübergängen von Neukaledonien bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Frankreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu Neukaledonien

Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)

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