Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Volksrepublik Laos
Einreisevisum für die Demokratische Volksrepublik Laos
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der bei der Einreise in die Demokratische Volksrepublik Laos noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Laos einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum sollte vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Demokratischen Volksrepublik Laos beantragt werden. Ein Einreisevisum (Visa upon Arrival) zur einmaligen Einreise für 30 (dreißig) Tage kann auch an den internationalen Grenzübergängen, gegen Entrichtung der Gebühr und der Vorlage des mindestens 6 (sechs) Monate gültigen Reisepasses sowie der Abgabe von 2 (zwei) Passfotos, beantragt werden. Es liegt jedoch im Ermessen des laotischen Grenzbeamten, ob ein "Visa upon Arrival" erteilt wird. Empfohlen wird daher, das Einreisevisum vor Antritt der Reise zu beschaffen.
Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Demokratischen Volksrepublik Laos
Bei der Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Laos kommt es ohne einen Einreisestempel im Reisepass zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom laotischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen ordnungsgemäßen Einreisestempel mit dem korrekten Einreisedatum in Ihren Reisepass erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Demokratische Volksrepublik Laos über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass das Einreisedatum in die Demokratische Volksrepublik Laos nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen mit einem hohen Bußgeld und/oder Verhaftung sowie Abschiebung gerechnet werden.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Demokratischen Volksrepublik Laos
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Demokratischen Volksrepublik Laos gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Demokratischen Volksrepublik Laos. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Laos nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten laotischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Demokratischen Volksrepublik Laos
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Demokratischen Volksrepublik Laos haben, müssen an den laotischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket), eine bestätigte Unterkunft und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Demokratischen Volksrepublik Laos nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Demokratische Volksrepublik Laos
Es gibt für die Demokratische Volksrepublik Laos wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Demokratische Volksrepublik Laos haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Demokratischen Volksrepublik Laos.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Demokratische Volksrepublik Laos abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen), die verstärkt am Abend und in der Nacht stattfinden, sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum, den laotischen Beamten vorzuzeigen.
- Sollten Sie in der Demokratischen Volksrepublik Laos bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrolle / Polizeikontrolle) ohne Ihren Reisepass und gültigem Einreisevisum angetroffen werden, müssen Sie mit einer hohen Geldbuße oder Verhaftung rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Demokratischen Volksrepublik Laos aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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