• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Kuba

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 9. Mai 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Kuba

Einreisebestimmungen für die Republik Kuba
Einreisebestimmungen für die Republik Kuba

Einreisebestimmungen für die Republik Kuba

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Kuba:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Kuba! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Kuba.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Kuba müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Kuba zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Kuba gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Kuba

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Kuba unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Kuba nicht.

Inhalt: Republik Kuba – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Kuba: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass sowie eine Touristenkarte (Tarjeta de Turismo), welches als Touristenvisum gilt und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen in der Republik Republik Kuba zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in die Republik Kuba noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften der Republik Kuba geben kann. Einige Fluggesellschaften lehnen es bspw. ab, Passagiere mit einem vorläufigen Reisepass in die Republik Kuba zu befördern, obwohl die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass von der kubanischen Regierung akzeptiert wird.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Kuba einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) für einreisende Personen in die Republik Kuba

Eine gebührenpflichtige Touristenkarte (Tarjeta de Turismo), das als Touristenvisum dient, muss vor Antritt der Reise bei der kubanischen Auslandsvertretung oder von der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro / Reiseveranstalter eingeholt werden. Eine Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ist an den kubanischen Grenzübergängen nicht erhältlich. Sollte die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) durch Diebstahl oder Verlust abhanden kommen, ist es unbedingt ratsam, vor der Abreise aus der Republik Kuba eine Ersatzkarte von der zuständigen kubanischen Behörde ausstellen zu lassen. Ohne die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) könnte der kubanische Grenzbeamte die Ausreise verweigern. Weitere Informationen über die erforderliche Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache auf der folgenden Website der kubanischen Botschaft:

Konsularische Dienste | Tourist Visa (tourist card) | CUBADIPLOMATICA.

Einreisevisum für die Republik Kuba: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Republik Kuba erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Hinweis für Doppelstaater mit kubanischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit

Einreisende Personen die eine kubanische und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaater), müssen mit ihrem kubanischen Reisepass in die Republik Kuba einreisen und ausreisen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Kuba

Es gibt die Möglichkeit der einmaligen Aufenthaltsverlängerung in der Republik Kuba um weitere 30 (dreißig) Tage. Der kostenpflichtige Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung kann an der Hotelrezeption (wo Sie übernachten) oder bei der kubanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Oficina de Migración y Extranjería – República de Cuba) gestellt werden.

Hinweis: Die einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 30 (dreißig) Tage wird nur für einen touristischen Aufenthalt in der Republik Kuba gewährt.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Kuba

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Kuba reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Kuba ein Einreisevisum beantragen.

Empfehlung: Die Beantragung eines Einreisevisums sollte möglichst mehrere Wochen vor der Abreise in die Republik Kuba erfolgen. In den meisten Fällen dauert die Antragsbearbeitung und die Erteilung des Einreisevisums einige Wochen.

Hinweis: An den kubanischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Kuba

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Kuba gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Kuba. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Kuba nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten kubanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in der Republik Kuba kann auch weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Empfehlung für weitere Informationen über die kubanischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden kubanischen Regierungswebseiten erhalten Sie in deutscher, spanischer und englischer Sprache weitere Informationen über die kubanischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Kuba

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Kuba bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Kuba vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in spanischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit kubanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der kubanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Kuba (insbesondere für nicht-kubanische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Kuba zu erkundigen. Falls nach Auskunft der kubanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-kubanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Kuba

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Kuba haben, müssen an den kubanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom kubanischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Kuba verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Kuba mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Kuba einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Kuba vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der kubanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Kuba vom kubanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Kuba

Es gibt für die Republik Kuba wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Kuba haben.
    • Von der kubanischen Grenzbehörde wird bei der Einreise ein Nachweis einer gültigen Krankenversicherung verlangt.
    • In der Regel wird nur der Nachweis einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die den Krankenversicherungsschutz für die Republik Kuba abdeckt, anerkannt.
    • An den Grenzübergängen der Republik Kuba gibt es die Möglichkeit, eine zeitlich befristete kubanische Krankenversicherung abzuschließen.
      • Die Kosten der kubanischen Krankenversicherung variieren je nach Versicherungsumfang und Versicherungsdauer.
  • Ausländische Staatsangehörige sollten politische Betätigungen oder kritische Äußerungen über die kubanische Politik unterlassen.
    • Nach kubanischem Gesetz kann das mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, den kubanischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Kuba

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Kuba über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Kuba erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Kuba.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kuba aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Kuba

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